Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
18.12.2018Norm
BauO NÖ 2014 §35 Abs2Rechtssatz
Haben Wohnungseigentümer das alleinige Nutzungs- und Verfügungsrecht an den von einem Abbruchauftrag betroffenen Objekten, können nur sie zum Abbruch verpflichtet werden (vgl VwGH 2006/05/0293).
Schlagworte
Baurecht; baupolizeilicher Auftrag; Abbruchauftrag; Miteigentum; Wohnungseigentum;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1326.001.2017Zuletzt aktualisiert am
26.02.2019