Norm
ABGB §364bRechtssatz
Der Besitzer eines Grundstückes, der es vertieft, hat gemäß § 364b ABGB, nicht nur für genügende Befestigung des Bodens des Nachbargrundstückes zu sorgen, sondern auch für die Wiederherstellung der erforderlichen Stütze, wenn diese aus irgendeinem Grund nicht mehr die genügende Befestigung aufweist. Diese Verpflichtung zur Herstellung der erforderlichen Stütze oder genügenden Befestigung ist eine nachbarrechtliche Ausgleichsverpflichtung, ohne daß ein Verschulden erforderlich wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0011948Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.04.2020