Norm
ABGB §364 Abs2 B4Rechtssatz
Eine Einwirkung durch Erhöhung des Nachbargrundes, die so weit geht, daß die Stützmauer einstürzt, ist ein unzulässiger Eingriff nach § 364 Abs 2 ABGB und gibt Anlaß zur nachbarrechtlichen Abwehrklage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0010595Dokumentnummer
JJR_19680619_OGH0002_0050OB00123_6800000_001