Norm
ABGB §364bRechtssatz
Dem in seinem Eigentumsrecht konkret gefährdeten Nachbarn steht auch gegen den eine behördlich konzessionierten Betrieb führenden Anrainer ein Unterlassungsanspruch zu, wenn mit weiteren Tätigkeiten zu rechnen ist, die die Gefahr zur Wirklichkeit werden lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0010696Dokumentnummer
JJR_19920730_OGH0002_0070OB00573_9200000_001