RS OGH 1992/7/30 7Ob573/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.1992
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Norm

ABGB §364b

Rechtssatz

Dem in seinem Eigentumsrecht konkret gefährdeten Nachbarn steht auch gegen den eine behördlich konzessionierten Betrieb führenden Anrainer ein Unterlassungsanspruch zu, wenn mit weiteren Tätigkeiten zu rechnen ist, die die Gefahr zur Wirklichkeit werden lassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0010696

Dokumentnummer

JJR_19920730_OGH0002_0070OB00573_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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