RS OGH 1995/5/29 1Ob620/94, 1Ob15/02s, 4Ob123/16s

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Veröffentlicht am 29.05.1995
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Norm

ABGB §364b

Rechtssatz

Eine nach § 364 b ABGB verbotene Vertiefung kann auch durch Abgraben eines Hangs an der Grundgrenze oder durch Abgraben des Hangfußes verursacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053264

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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