Norm
ABGB §364bRechtssatz
§ 364b ABGB verbietet Baumaßnahmen im Bereich beziehungsweise unter der Erdoberfläche auf eine Weise, daß dem Nachbargrundstück dadurch die Stütze entzogen wird (nach Abtragen der Bauteile über der Erdoberfläche wird die Kellerdecke entfernt, wodurch die Fundamente und auch die des Nachbarhauses nachgeben).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110474Im RIS seit
12.08.1998Zuletzt aktualisiert am
30.05.2018