Norm: ABGB §300 CAußStrG §21
Rechtssatz: Für den ausländischen unbeweglichen Nachlaß eines Inländers gilt das Recht des Ortes, wo der unbewegliche Nachlaß liegt. Entscheidungstexte 1 Ob 70/72 Entscheidungstext OGH 04.05.1972 1 Ob 70/72 NZ 1973,187 = siehe hiezu die Besprechung von Reichelt in ZfRV 1973/2,132 ff; ZfRV 1973/2,139 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 C1ABGB §300 C
Rechtssatz: Bei zwischen einem Österreicher und einem Ausländer geschlossenen obligatorischen Verträgen, die lediglich einen Rechtstitel für den Erwerb der Liegenschaft bilden, gilt der Grundsatz, daß sie nach den Gesetzen des Ortes zu beurteilen sind, wo der Vertrag abgeschlossen wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 223/70 Entscheidungstext OGH 07.10.1970 5 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §34ABGB §91 C3bABGB §300ABGB §830 B5ABGB §831DBGB §1363DBGB §13654. DVEheG §7
Rechtssatz: Bei der eine in Österreich gelegene Liegenschaft betreffenden Teilungsklage unter Ehegatten bundesdeutscher Staatsbürgerschaft sind die ehegüterrechtlichen Bestimmungen des BGB anzuwenden; bei Fehlen von Ehepakten besteht Zugewinngemeinschaft gemäß § 1363 BGB und § 1365 Abs 1 BGB ist anzuwenden; ist der Miteigentumsteil des klagenden Mannes dess... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der eine in Österreich gelegene Liegenschaft betreffenden Teilungsklage unter Ehegatten bundesdeutscher Staatsbürgerschaft sind die ehegüterrechtlichen Bestimmungen des BGB anzuwenden; bei Fehlen von Ehepakten besteht Zugewinngemeinschaft gemäß § 1363 BGB und § 1365 Abs 1 BGB ist anzuwenden; ist der Miteigentumsteil des klagenden Mannes dessen ganzes oder nahezu ganzes Vermögen, ist ohne Zustimmung der beklagten Frau die Teilung unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §300 CEGBGB Art24EGBGB Art28
Rechtssatz: Die Erbfolge hinsichtlich in Österreich belegener Grundstücke richtet sich auch bei einem deutschen Erblasser nach österreichischem Recht (Nachlaßspaltung). Veröff: NJW 1968,1571 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1968:RS0103051 Dokumentnummer JJR_19680405_AUSL000_0050ZR00018_6700000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §37 JABGB §300 BAktG allgAktG 1965 §10
Rechtssatz: Aktien (auch Zwischenscheine) sind dort belegen, wo die betreffende Aktiengesellschaft ihren Sitz hat (hier: "Zwischenscheine", die nach dem Liechtensteinischen Personenrecht und Gesellschaftsrecht zu beurteilen sind). Entscheidungstexte 7 Ob 159/67 Entscheidungstext OGH 24.01.1968 7 Ob 159/67 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte vom Beklagten, dem Sohn seines am 19. April 1962 verstorbenen Bruders, die Herausgabe folgender Familienurkunden und Hinterlegung derselben bei ihm: 1. Urkunde über die Erhebung des Balthasar von W. in den Adelsstand durch Kaiser Ferdinand aus dem Jahre 1627 mit Reichssiegel in Wachs, 2. Urkunde Kaiser Leopolds II., aus dem Jahre 1792, betreffend die Nobilitierung des Genannten zum "Edler von", mit großem Wachssiegel in hölzerner Büchse und 3. Urkunde Kaiser Franz ... mehr lesen...
Die klagende Aktiengesellschaft, die ihren Sitz in der Deutschen Bundesrepublik hat, begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zur Unterlassung von über die Be- und Verarbeitung und Lagerung hinausgehenden Tat- und Rechtshandlungen hinsichtlich der bei der beklagten Partei befindlichen Waren, nämlich Rohbolzen und Bolzen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es stellte fest: Die Beklagte habe bei der Wiener Vertretung der Klägerin Stahlwaren bestellt. In den Verkaufsbed... mehr lesen...
Norm: ABGB §300 B
Rechtssatz: Auch für bewegliche Sachen gilt die lex rei sitae ( JBl 1948 S 70 u.a. ). Entscheidungstexte 6 Ob 154/61 Entscheidungstext OGH 07.06.1961 6 Ob 154/61 EvBl 1962/4 S 16 = SZ 34/91 6 Ob 246/65 Entscheidungstext OGH 10.11.1965 6 Ob 246/65 RZ 1966,66 = SZ 38/190 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §300 B
Rechtssatz: Die Veräußerung und der Eigentumserwerb an einer in Österreich gelegenen beweglichen Sache richtet sich ausschließlich nach österreichischem Recht. Entscheidungstexte 3 Ob 113/59 Entscheidungstext OGH 27.05.1959 3 Ob 113/59 EvBl 1959/316 S 548 = ZfRV 1960,124 ( mit Bespr. v. Schneider ) 3 Ob 53/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §300 BABGB §905 IEJN §99
Rechtssatz: Die theoretische
Begründung: des Rechtssatzes, daß die Forderung am Wohnsitz des Schludners gelegen ist, liegt darin, daß auf Grund des Territorialitätsprinzips lediglich am Wohnsitz des Schuldners ein aktiver Zwang zur Eintreibung der Forderung ausgeübt werden kann ( vgl Raape, int. Privatrecht, S 632, Seidl-Hohenveldern, int Konfiskations - und Enteignungsrecht S 88, ähnlich auch RG 130/27, BGH 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §300 C
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 300 ABGB ist zu folgern, daß Veräußerungsverträge über unbewegliche Sachen den Formvorschriften des Ortes entsprechen müssen. in dem die unbewegliche Sache liegt. Entscheidungstexte 2 Ob 558/37 Entscheidungstext OGH 15.09.1957 2 Ob 558/37 SZ 19/249 6 Ob 222/61 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §300 AHGB §105StV Art22
Rechtssatz: Die Nationalität einer oHG wird nicht nach der Nationalität der Gesellschafter, sonder nach dem Sitz der Gesellschaft bzw nach dem Rechte beurteilt, dem sie ihre Entstehung verdankt. Dies beweist, daß niemals das Vermögen der oHG auf die Rep. Österr. auf Grund des Staatsvertrages übergegangen sein könnte, sondern nur die Anteile derjenigen Gesellschafter, die deutsche Staatsangehörige gewesen sind.... mehr lesen...
Die ursprünglich klagende Partei B. Erste Sparbank, B., Nationales Unternehmen in Liquidation, an deren Stelle im Laufe des erstinstanzlichen Verfahrens deren Universalsukzessor, die nunmehrige Klägerin, trat, begehrte mit der vorliegenden Klage aus einem im Jahre 1925 gewährten Hypothekardarlehen ursprünglich die Bezahlung eines Betrages von 98.842.05 Kc samt 5%igen stufenweisen Zinsen und 6%igen Verzugszinsen, und zwar von neun Halbjahresraten von je 10.982.45 Kc von den jeweiligen ... mehr lesen...
Die Kläger führen in ihrer Klage aus, die Lederwerke Franz W. A. G. in Sch. haben der Beklagten im September 1943 einen Waggon verschiedenen Leders übergeben. Es habe sich dabei um ein Ausweichlager gehandelt. Die Aktiengesellschaft sei ohne Entschädigung vom jugoslawischen Staat enteignet worden. Diese Enteignung habe auf das inländische Vermögen der Aktiengesellschaft keine Wirkung. Die Kläger seien die alleinigen Besitzer der gesamten Aktien gewesen, sie seien deshalb zur klage leg... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den Abwesenheitskurator seines Amtes enthoben und die Pflegschaft eingestellt. Es hat dies damit begrundet, daß das beim Bezirksgericht Agram registrierte Bauunternehmen Gebrüder C. Aktien-Gesellschaft von der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien am 20. Mai 1947 verstaatlicht worden sei. Die Aktiengesellschaft, eine juristische Person, sei untergegangen und die Fortführung der Pflegschaft somit nicht mehr geboten. Dem vom Kurator gegen den erstinstanzlichen Besc... mehr lesen...
Norm: ABGB §300 BABGB §905V über wertbeständige Rechte §3SchillingG §6
Rechtssatz: Nach dem Inkrafttreten der V. über wertbeständige Rechte in Österreich begründete Reichsmakhypotheken sind auch bei Erfüllungsort im Ausland als Schillingshypotheken zu behandeln. Entscheidungstexte Rkv 207/53 Entscheidungstext OGH 05.12.1953 Rkv 207/53 EvBl 1954/118 S 174 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §300 AABGB §646
Rechtssatz: Die Verbindlichkeiten einer ausländischen Familienstiftung sind auf die Erträgnisse eines inländischen Vermögens im allgemeinen nicht beschränkt. Entscheidungstexte 1 Ob 877/52 Entscheidungstext OGH 19.11.1952 1 Ob 877/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0009988 ... mehr lesen...
Der Nachlaß des am 3. August 1944 in Teplitz-Schönau verstorbenen Ing. Alfred M. wurde mit Einantwortungsurkunde des Amtsgerichtes Teplitz-Schönau vom 10. März 1945 auf Grund des Testamentes der Ehegattin des Erblassers Bertha M. zu einer Hälfte und den erbl. Töchtern Helga A. und Edith M. je zu einem Viertel eingeantwortet. Die Erben hatten die Erbserklärung mit Vorbehalt der rechtlichen Wohltat des Inventars abgegeben. In dem Punkte 4/e der Einantwortungsurkunde wird der Ehegattin B... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 HABGB §300 AAußStrG §21AußStrG §22Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Anordnung anzuwendende Recht vom 5.10.1961, BGBl 295/1963
Rechtssatz: Der Inhalt letzwilliger Verfügungen ist nach dem Rechte zu beurteilen, das über die Erbfolge überhaupt entscheidet, also abgesehen von den Fällen, wo es auf das Sachstatut ankommt, nach dem letzten Personalstatut des Erblassers. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §300 BABGB §365HGB §128
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß Forderungen dort "belegen" sind, wo der Schuldner seinen Wohnsitz hat, gilt entsprechend auch für den Fall, daß der persönlich haftende Gesellschafter einer im Osten ansässigen OHG wegen einer Gesellschaftsschuld in Anspruch genommen wird. Demgemäß wird die Forderung gegen den bereits vor der Kapitulation im Westen wohnhaften persönlich haftenden Gesellschafter der Ost-Gesellscha... mehr lesen...
Kläger war bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Aktiengesellschaft und seit 1924 bei dieser in Z. (Tschechoslowakei) angestellt. Er hat bis zum Eintritt der staatspolitischen Ereignisse im Jahre 1945 bei der Beklagten Dienst gemacht. Nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes wurde er als Angehöriger der deutschen Nation aufgefordert, seine Agenden bei der Beklagten zu übergeben, alles zurückzulassen und auszuwandern. Sein Begehren um Auszahlung seines restlichen Ge... mehr lesen...
Das Erstgericht gab dem auf Zahlung eines Betrages von 50.131.64 S gerichteten Klagebegehren vollinhaltlich Folge, indem es die von der Beklagten geltend gemachte Einwendung der mangelnden Aktivlegitimation verwarf, weil die klagsgegenständliche Forderung eine im Eigentum des Klägers stehende, im Inland befindliche bewegliche Sache darstelle, welche durch die Enteignungsmaßnahmen des tschechoslowakischen Staates nicht ergriffen werden konnte. Das Berufungsgericht gab der Berufung de... mehr lesen...
Norm: ABGB §300 B
Rechtssatz: Für die Wirksamkeit der Sicherungsübereignung ist das Recht des Ortes entscheidend, wo sich die zu übereignenden Sachen befinden. Entscheidungstexte 3 Ob 1226/26 Entscheidungstext OGH 08.02.1928 3 Ob 1226/26 SZ 10/26 5 Ob 659/80 Entscheidungstext OGH 14.10.1980 5 Ob 659/80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §300 C
Rechtssatz: Die Frage, ob eine deutsche Staatsangehörige zur Veräußerung ihres in Österreich gelegenen unbeweglichen Besitzes der Zustimmung ihres Gatten bedarf, ist nach österreichischem Rechte zu entscheiden. Entscheidungstexte 2 Ob 706/24 Entscheidungstext OGH 22.10.1924 2 Ob 706/24 SZ 6/337 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §300 BABGB §300 C
Rechtssatz: Ungarrisches Erbrecht. Errungenschaftsvermögen, Heimfallsgut. Entscheidungstexte 6 Ob 15/24 Entscheidungstext OGH 22.10.1924 6 Ob 15/24 SZ 6/339 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0009996 Dokumentnummer JJR_19241022_OGH0002_0060OB00015_... mehr lesen...