Norm
ABGB §34Rechtssatz
Bei der eine in Österreich gelegene Liegenschaft betreffenden Teilungsklage unter Ehegatten bundesdeutscher Staatsbürgerschaft sind die ehegüterrechtlichen Bestimmungen des BGB anzuwenden; bei Fehlen von Ehepakten besteht Zugewinngemeinschaft gemäß § 1363 BGB und § 1365 Abs 1 BGB ist anzuwenden; ist der Miteigentumsteil des klagenden Mannes dessen ganzes oder nahezu ganzes Vermögen, ist ohne Zustimmung der beklagten Frau die Teilung unzulässig.
Anmerkung
Bem: Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen in ein einziges Rechtssatzdokument. Der Rechtssatz sollte nur mehr mit der führenden RS-Nummer RS0009255 zitiert werden.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0009255;RS0047312Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.05.2015