Begründung: Am 13. 7. 2006 gegen 21:00 Uhr ereignete sich auf der Stubaital-Bundesstraße B 183 in der Nähe von Straßenkilometer 3,3 auf Höhe eines Autohauses ein Verkehrsunfall, an dem der damals 15-jährige Kläger als Lenker und Halter eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs und der Erstbeklagte als Lenker eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger wurde bei diesem Verkehrsunfall erheblich verletzt. Der Kläger begehrte zuletzt die V... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ulrich K*****, vertreten durch Dr. Maria Windhager, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §2
Rechtssatz: Rechtsunkenntnis und Rechtsirrtum sind nur dann nicht vorwerfbar, wenn die (richtige) Gesetzeslage einem Betroffenen trotz zumutbarer Aufmerksamkeit nicht erkennbar war. (Hier: Von einem GmbH-Gesellschafter ist zu erwarten, dass er sich über den Inhalt des GmbH-Gesetzes Kenntnis verschafft.) Entscheidungstexte 4 Ob 241/03z Entscheidungstext OGH 16.12.2003 4 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin und der Zweitkläger sind zusammen mit der Stadt S*****, der Bezirksabfallverbände H***** GmbH sowie insgesamt 14 Bezirksabfallverbänden Gesellschafter der Beklagten. Das Stammkapital der am 15. 9. 2001 registrierten Beklagten beträgt 70.000 EUR. Der aufsichtsbehördlich genehmigte Gesellschaftsvertrag der Beklagten enthält ua folgende Bestimmungen: „2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere: 2.1 Die Abwicklung ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Schenk und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei 1) Riva K*****, Hausfrau, 2) mj. Fidan K*****, Schüler, 3) mj. Hajdar K*****, Schüle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger befand sich vom 3. 8. 1999 bis 10. 3. 2000 in Untersuchungshaft. Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 10. 3. 2000 wurde er zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die erlittene Vorhaft vom 3. 8. 1999, 17.00 Uhr, bis 10. 3. 2000, 13.00 Uhr, wurde gemäß § 38 StGB auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet. Seit 10. 3. 2000 befindet sich der Kläger in Strafhaft. Der Kläger befand sich vom 3. 8. 1999 bis 10. 3. 2000 in Unt... mehr lesen...
Begründung: Die seit 7. 1. 1998 bei der Beklagten als Direktionsassistentin beschäftigte Klägerin wurde von dieser mit Schreiben vom 19. 8. 1999 zum 15. 10. 1999 gekündigt. In diesem Zusammenhang wurde der Klägerin auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses angeboten, was die Klägerin jedoch ablehnte. In weiterer Folge wurde der Klägerin freigestellt, ihr Dienstzeugnis selbst zu verfassen. Im Zusammenhang mit verschiedenen vom Geschäftsführer der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte, ein ÖBB-Bediensteter, plante, auf seiner Gartenparzelle ein unterkellertes Gartenhaus zu errichten. Über seine Parzelle führt in einer Höhe von 8 bis 9 m eine 110 kV-Übertragungsleitung der klagenden Partei. Der Beklagte erkundigte sich bei einem Kollegen, worauf bei der Errichtung eines Gebäudes unter einer Hochspannungsleitung Bedacht zu nehmen sei. Dieser übergab dem Beklagten Kopien aus der Dienstvorschrift EL 42, die der Beklagte seiner Anzeig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. 8. 1997 fuhr der Erstbeklagte als Lenker eines von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten Postbusses auf der H* Bezirksstraße durch E* und kollidierte auf Höhe des Hauses E* mit einem Teil der Längsseite des Busses gegen den dort anläßlich des Kirtagmarktes als Verkaufsmobil aufgestellten Ausstellungsbus der Klägerin. Hiedurch wurden beide Fahrzeuge beschädigt sowie die Klägerin auch leicht am Körper verletzt. Bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Wien. Sie hat den Zweitbeklagten mit der Betreuung des Gehsteiges beauftragt. Die Klägerin kam am 7.1.1993 gegen 8.30 Uhr auf diesem Gehsteig zu Sturz und verletzte sich. Die Klägerin begehrte von den beklagten Parteien zuletzt Zahlung von S 171.600 an Schmerzengeld und Schadenersatz mit der
Begründung: , der Zweitbeklagte sei am Unfallstag, an welchem Temperaturen unter 0o und Nieselregen geherr... mehr lesen...
Norm: ABGB §2B-VG Art48B-VG Art49BGBlG §2 Abs5 Z1IPRG §4 Abs1
Rechtssatz: Zwischenstaatliche (sozialversicherungsrechtliche) Abkommen sind gemäß Art 48, 49 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs 5 Z 1 BGBlG im Bundesgesetzblatt kundzumachen, sodaß es zufolge dieser allgemeinen Zugänglichkeit für jedermann (§ 2 ABGB) auch keiner Anfrage (vergleichbar etwa jener an das Bundesministerium für Justiz gemäß § 4 Abs 1 IPRG über fremdes = ausländisches Kollisi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Was die Nichteinholung einer Anfrage an das Bundesministerium für Soziale Verwaltung (richtig: Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales - BMG 1986 idF BGBl I 1997/21) über das Fehlen zwischenstaatlicher sozialversicherungsrechtlicher Abkommen mit Bulgarien betrifft, ist - soweit es sich nicht überhaupt um die Rüge eines in dritter Instanz nicht mehr wiederholbaren Verfahrensmangels aus der ersten I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind seit 1978 je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft. zu der ein Haus gehört. Bereits damals befand sich eine aus zwei Tanks mit je 2.000 Liter Fassungsvermögen bestehende Öltankanlage im Keller, wobei beide Tanks unten mit einem Einfüllbzw Ausgleichsrohr verbunden waren und in der Mitte desselben ein weiteres dreiviertel Zoll starkes senkrechtes Rohr als sogenannte Steigleitung zum alten Ölbrenner diente. Da sich damals die Heizanlage in ei... mehr lesen...
Norm: ASGG §2ABGB §2
Rechtssatz: Im Falle des Ablaufes der Leistungsfrist besteht das Exekutionsgericht des Gläubigers solange, bis er durch Einlangen der Gutschriftsanzeige die Möglichkeit der Verfügung über den geleisteten Betrag erhält; vom Gläubiger kann nicht mehr verlangt werden, als daß er vor Absendung oder Überreichung des Exekutionsantrages die bereits eingelangte Post seiner Gutschrift durchsieht. Anmerkung Unte... mehr lesen...
Norm: ABGB §2ASVG §40ASVG §298BSVG §18BSVG §146
Rechtssatz: Jedermann ist verpflichtet, sich Kenntnis von den ihn nach seinem Lebenskreis betreffenden Gesetzesvorschriften zu verschaffen. Die Verletzung dieser Pflicht führt aber nur dann zu einem Verschuldensvorwurf, wenn mindestens leichte Fahrlässigkeit vorliegt, wenn bei Anwendung gehöriger Sorgfalt eines Durchschnittsmenschen die Rechtskenntnis in zumutbarer Weise erlangt hätte werden könne... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stützen ihr Begehren auf Feststellung, daß der von ihnen mit der beklagten Partei am 21. Juli 1988 abgeschlossene Mietvertrag über ein Geschäftslokal in Salzburg, ***** aufgehoben sei, und auf Räumung darauf, die beklagte Partei habe niemals den Willen gehabt, den abgeschlossenen Vertrag vollinhaltlich einzuhalten. Die beklagte Partei hätte arglistig vorgespiegelt, daß auch über die Höhe des Mietzinses Konsens herrsche, wogegen sie nunmehr die Überprüfung des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §2ABGB §1294ABGB §1297
Rechtssatz: Kann nicht schon jede Rechtsunkenntnis als Sorgfaltsverletzung und schon gar nicht als Fahrlässigkeit beurteilt werden, so muß das mindestens in gleicher Weise auch für die Auslegung von Verträgen zur Feststellung der Art und Tragweite der darin festgelegten gegenseitigen Rechte und Pflichten gelten. Entscheidungstexte 6 Ob 643/85 Entsche... mehr lesen...
Die klagende Partei war Eigentümerin der Liegenschaften EZ 361 und 363 KG L, E-Straße 37 und 39. Architekt Dipl.-Ing. Norbert K beantragte im Einverständnis mit der klagenden Partei, mit Ablauf einer Bausperre am 26. 7. 1977 gemäß § 9 Abs. 1 der Wiener Bauordnung die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen dieser Liegenschaften durch die beklagte Partei, die Stadt Wien. Am 26. 6. 1977 teilte die Magistratsabteilung 36 Dipl.-Ing. Norbert K mit, daß ein Lageplan in zweifacher Ausfertigung... mehr lesen...
Norm: ABGB §2ABGB §871 B1
Rechtssatz: Ein Rechtsfolgenirrtum ist eine falsche Vorstellung darüber, welche Rechtsfolgen unabhängig vom Willen einer bestimmten Person von der Rechtsordnung an ihr Verhalten geknüpft werden. Entscheidungstexte 1 Ob 33/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 1 Ob 33/82 Veröff: SZ 55/161 = EvBl 1983/64 S 240 = JBl 1984,259 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §2ABGB §1295 Ia4
Rechtssatz: Der Irrtum über die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens kann zwar schuldhaftes Handeln ausschließen; ein entschuldbarer Irrtum kann aber bei vorsätzlicher Missachtung einer im Gesetz deutlich formulierten Pflicht nicht bestehen. Entscheidungstexte 1 Ob 33/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 1 Ob 33/82 EvBl 1983/64 S 240 = SZ 55/1... mehr lesen...
Norm: ABGB §2ABGB §871 B1AHG §1 CcAHG §1 Cd7Wr BauO §9 Abs6
Rechtssatz: Aus der Verletzung der Entscheidungspflicht für die Erlassung des Fluchtlinienbekanntgabebescheides, der immer auf Grund der zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung bestehenden Rechtslage zu erfolgen hat, können bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden. Ein Rechtsfolgenirrtum der Organe der Rechtsträger bleibt unbeachtlich. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §2ABGB §1295 Ia4
Rechtssatz: Der bloße Rechtsfolgenirrtum über das Eintreten von Schadenersatzpflichten kann den Täter jedenfalls außerhalb des Vertragsrechts nie entschuldigen. Entscheidungstexte 1 Ob 33/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 1 Ob 33/82 EvBl 1983/64 S 240 = JBl 1984,259 = SZ 55/161 4 Ob 137/83 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §2PyrotechnikG allg
Rechtssatz: Daß ein Papierböller im Handel frei erhältlich gewesen ist, als er vor dem Inkrafttreten des Pyrotechnikgesetzes 1974 am 1. Juli 1974 erworben wurde, ändert nichts daran, daß wegen der gemäß § 4 Abs 2 PyrotechnikG 1974 unstatthaften Zusammensetzung des Böllers sein Besitz (§ 27: Innehabung), seine Verwendung und seine Überlassung am 7. März 1976 verboten waren (§ 2 ABGB). Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §2ABGB §1294ABGB §1295 Ia4
Rechtssatz: Die Unkenntnis verwaltungsrechtlicher Vorschriften begründet ein Schadenersatzansprüche auslösendes Verschulden nur dann, wenn sie auf der Außerachtlassung der im besonderen Fall gebotenen Aufmerksamkeit beruht (Unkenntnis eines Landwirtes über die Unzuständigkeit des Bürgermeisters zur Erteilung einer Bewilligung nach § 82 StVO 1960). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §2UVG §11 Abs2UVG §22UVG §23
Rechtssatz: Nach § 2 ABGB kann sich niemand damit entschuldigen, dass ihm ein gehörig kundgemachtes Gesetz nicht bekannt geworden sei. Das Gesetz ist daher ohne Rücksicht auf die Unkenntnis der davon Betroffenen anzuwenden. Aus der erwähnten Bestimmung ist aber nicht zu folgern, dass solche Unkenntnis für sich allein schon ein Verschulden, namentlich ein grobes Verschulden, bedeuten muss. Die irrtümliche ... mehr lesen...