RS OGH 1985/10/17 6Ob643/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1985
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Norm

ABGB §2
ABGB §1294
ABGB §1297

Rechtssatz

Kann nicht schon jede Rechtsunkenntnis als Sorgfaltsverletzung und schon gar nicht als Fahrlässigkeit beurteilt werden, so muß das mindestens in gleicher Weise auch für die Auslegung von Verträgen zur Feststellung der Art und Tragweite der darin festgelegten gegenseitigen Rechte und Pflichten gelten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0008656

Dokumentnummer

JJR_19851017_OGH0002_0060OB00643_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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