Begründung: Mit Entscheidung des Court of Common Pleas, Cincinnati, Ohio, Zl.A-83-09325, wurde ausgesprochen, daß die zwischen Eva H***** und Russell H***** - den Eltern der Minderjährigen - bestehende Ehe aufgelöst sei (S 5); das Bundesministerium für Justiz hat mit Bescheid vom 30.6.1988 gemäß § 24 Abs 1 der 4.DVEheG festgestellt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Entscheidung gegeben sind (S 3). Die Minderjährigen sind sowohl Staatsbürger der USA als... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der mj. Simone Anja B***** (im folgenden Minderjährige), geboren am 12. Dezember 1976, und deren beiden jüngeren Schwestern leben seit Jahren getrennt und in Scheidung. Der Vater ist Gastwirt, die Mutter Hausfrau. Mit Beschluß vom 2. September 1986 übertrug das Erstgericht die elterlichen Rechte in Ansehung der Minderjährigen dem Vater und in Ansehung ihrer beiden Schwestern der Mutter. Der Antrag des Vaters vom 2. April 1987, ihm auch in Ansehung der beiden j... mehr lesen...
Norm: ABGB §176aABGB §178aMRK Art8 Abs2 IV3g
Rechtssatz: Nationale Maßnahmen, die das Wohl des Kindes primär berücksichtigen, sind nach Art 8 Abs 2 MRK gerechtfertigt. Allerdings kann die Trennung der Kinder von den Eltern nur als letzter Schritt in einem genau geregelten Verfahren mit entsprechender
Begründung: gerechtfertigt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 657/90 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Begründung: Der am 21.3.1982 geborene Heinrich N*** ist ein uneheliches Kind der Ingrid G***, geb. N***. Der Vater des Kindes wurde nicht festgestellt. Die Mutter hat das Kind im Jahr 1983 Helmut und Monika D*** (selbst) in Pflege gegeben. Am 13.12.1983 wurde zwischen Helmut und Monika D***, Wien, und dem Jugendamt St. Pölten als dem (damaligen) Vormund des Kindes unter Beitritt der außerehelichen Mutter ein Pflegschaftsvertrag abgeschlossen, nach dem Helmut und Monika D*** das Ki... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden Minderjährigen Peter und Renü N*** wurde am 12.11.1984 gemäß § 55 a EheG geschieden (§ 270). Die Ehegatten lebten schon zuvor seit Jahren getrennt. Bereits im Jahre 1977 kamen beide Kinder infolge dauernder Auseinandersetzungen ihrer Eltern für einige Zeit zu den mütterlichen Großeltern nach Grünburg. Seit dieser Zeit versuchten beide Elternteile, die Obsorge für beide Kinder zu erhalten. Mit Beschluß vom 28.8.1979 (ON 78) wurde zunächst d... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hietzing vom 23. Dezember 1987, 1 Sch 78/87-4, wurde die Ehe zwischen Dr. Peter L*** und Katharina Andrea L*** gemäß § 55 a EheG geschieden. Zuvor hatten sie am selben Tag vor Gericht einen Vergleich geschlossen, in dem sie ihre Verhältnisse zum gemeinsamen Kind, der mj. Julia-Daphne L***, wie folgt regelten: "I. Das Recht und die Pflicht, die minderjährige Julia-Daphne L***, geboren 31. August 1983, zu pflegen und zu erziehen, ihr Ver... mehr lesen...
Begründung: Die am 24. April 1978 geborene Nicola B*** und der am 28. Dezember 1979 geborene Christian B*** sind eheliche Kinder des Richard und der Heidi B***. Die Ehe der Eltern wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Liesing vom 20. Oktober 1988 aus dem alleinigen Verschulden der gegenüber dem Vater um 18 Jahre jüngeren Mutter geschieden. Während die Eltern bereits am 14. Juli 1988 eine Vereinbarung darüber erzielt haben, daß die Obsorge für die Tochter Nicola dem... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des am 20.3.1972 geborenen Minderjährigen wurde im Jahr 1982 geschieden. Der Vater hatte die Ehewohnung bereits im November 1976 verlassen und die Pflege und Erziehung des Minderjährigen der Mutter überlassen. Mit Beschluß vom 2.12.1983 (ON 76) übertrug das Erstgericht die Elternrechte der Mutter. Die Mutter war stets bemüht, den Minderjährigen in seiner Entwicklung zu fördern, veranlaßte den Besuch einer privaten Mittelschule, sorgte für Musikunterr... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des mj. Gernot P***, geboren am 27.Februar 1980, und der mj. Iris P***, geboren am 19.Februar 1977, wurde am 13. Oktober 1986 aus dem überwiegenden Verschulden der Ehefrau geschieden. Hinsichtlich der mj. Iris wurden die Elternrechte und Pflichten über Antrag der Mutter dieser zuerkannt. Hinsichtlich des mj. Gernot stellten beide Elternteile den Antrag, ihnen diese Rechte und Pflichten zuzuweisen. Mit Beschluß ON 24 gab das Erstgericht dem Antrag des... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahre 1982 geschlossene Ehe der Margarete und des Gerald K*** wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 7. Oktober 1985 5 Cg 227/85-6 aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden. Beide Elternteile beantragten, ihnen die elterlichen Rechte in Ansehung des der Ehe entstammenden Kindes Gerda, geboren am 25. Mai 1983, zuzuteilen. Mit Beschluß vom 31. März 1987, ON 33, teilte das Erstgericht im zweiten Rechtsgang die elterlichen Rechte iS der §§ 144,... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahre 1977 geschlossene Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde am 17.2.1982 aus dem überwiegenden Verschulden der beklagten Ehefrau geschieden. Seit Juni 1981 lebt die Mutter des Minderjährigen bei ihrem Lebensgefährten Dr.Fritz L***. Der Minderjährige befindet sich bei seiner Mutter, der auch die elterlichen Rechte und Pflichten allein übertragen wurden (Beschluß des Erstgerichtes vom 31.Mai 1983, ON 24 dA). Seit Mai 1982 führt die Mutter wieder ihren früheren... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte am 4. Mai 1984 die gerichtliche Erziehungshilfe durch Unterbringung des am 26. August 1982 geborenen Knaben in fremder Pflege angeordnet, weil nach der Aufnahme des Kindes im Landeskrankenhaus Mödling eine schwere körperliche und seelische Verwahrlosung festgestellt worden war. Das Kind war unterernährt und hatte eine Hautkrankheit und auf eine Mißhandlung hinweisende auffallende striemenförmige Blutunterlaufungen am linken Oberschenkel. Das Kind dü... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde am 12.4.1983 gemäß § 55 a EheG geschieden. Nach dem pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleich vom gleichen Tage stehen die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten der Mutter Christa K*** allein zu. Mit Beschluß vom 19.11.1985 ordnete das Erstgericht auf Antrag des Bezirksjugendamtes für den 19.Bezirk die gerichtliche Erziehungsh... mehr lesen...
Norm: ABGB §178a
Rechtssatz: Der Begriff des Kindeswohls hat mehrere Dimensionen. Er umfasst das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes. Elternliebe, Fürsorge und Vermittlung von Geborgenheit sind Grundlagen für die Verwirklichung des Kindeswohls. Entscheidungstexte 1 Ob 628/86 Entscheidungstext OGH 22.10.1986 1 Ob 628/86 Veröff: SZ 59/184 = JBl 1987,39 = ÖA 1987,53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §139ABGB §154 Abs2 GABGB §178a
Rechtssatz: Die im Familienrecht festgelegte Weiterführung des bisherigen Familiennamens eines ehelichen Kindes trotz der Scheidung oder sonstigen Auflösung der Ehe der Eltern wird in der Regel auch dem Kindeswohl entsprechen. Die mit der Auflösung der Ehe der Eltern üblicherweise verbundenen Auswirkungen auf die ehelichen Kinder sind für sich allein keine ausreichenden
Gründe: zu einer Änderung des Fami... mehr lesen...
Begründung: Der am 28.2.1961 geborene Karl D*** und die am 10.1.1961 geborene Annelotte B*** heirateten einander am 19.12.1980. Sie führten den Familiennamen des Mannes als gemeinsamen Familiennamen. Am 14.8.1981 wurde von Annelotte D*** das Kind Florian geboren, das nach § 139 ABGB den gemeinsamen Familiennamen der Eltern, D***, erhielt. Die erwerbstätigen Ehegatten wohnten mit dem Kind zunächst im Haus der Adoptiveltern der Frau. Im Sommer 1983 verließ die Frau mit dem Kind die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §144ABGB §177ABGB §178aAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Zuerkennung der aus den familienrechtlichen Beziehungen erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten für Kinder, die nicht der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas angehören, an einen Elternteil, der die Kinder im Sinne dieser Religionsgemeinschaft erziehen will und sich weigern würde, selbst einer notwendigen Bluttransfusion zuzustimmen, verletzt bei Eignung des an... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Martin S***, geboren am 7.10.1980, und die mj. Sandra S***, geboren am 14.5.1982, sind die ehelichen Kinder des Manfred und der Ingrid S***. Beim Landesgericht Innsbruck ist zu 7 Cg 246/84 ein Verfahren zur Scheidung der Ehe der Eltern anhängig; eine Entscheidung ist noch nicht ergangen. Ingrid S*** zog im August oder September 1984 unter Mitnahme der Kinder aus der ehelichen Wohnung aus. Sie lebte zunächst mit den Kindern bei ihrer Mutter in Absam, seit April ... mehr lesen...
Begründung: Jeder der beiden Elternteile stellte den Antrag, ihm hinsichtlich der aus der inzwischen rechtskräftig geschiedenen gemeinsamen Ehe stammenden Kinder mj. Anna S***, geboren am 1. Juni 1974, und Ignaz S***, geboren am 12. November 1978, das Recht der Pflege und Erziehung und alle übrigen elterlichen Rechte und Pflichten zu übertragen. Das Erstgericht gab dem Antrag des Vaters statt und wies jenen der Mutter ab. Der Rekurs der Mutter hatte keinen Erfolg. Gegen den rekurs... mehr lesen...
Begründung: Vater und Mutter der gemeinsamen ehelichen Kinder österreichischer Staatsbürgerschaft beantragten im April 1985, das Gericht möge entscheiden, welchem Elternteil die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten künftig allein zustehen, weil die Eltern bei aufrechter Ehe nicht bloß vorübergehend getrennt leben. Der als Rauchfangkehrermeister tätige, am 5.September 1946 geborene, Vater brachte vor, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §177 BABGB §178a
Rechtssatz: Es ist im Wohl des Kindes gelegen, wenn der Elternteil, der einvernehmlich die tatsächliche Pflege und Erziehung ausübt, es auch vertreten und ein allfälliges Vermögen verwalten kann. Zugleich wird dadurch der vom Gesetz angestrebte Zweck erreicht, daß das Kind nur mehr eine Hauptbezugsperson hat. Entscheidungstexte 6 Ob 743/83 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §177 Abs2 BABGB §178a
Rechtssatz: Eine Verfahrensdauer von zweieinhalb Jahren widerstreitet dem Zweck jeder Sorgerechtsentscheidung, die auf tunlichst rasche Anpassung der Pflegeverhältnisse und Erziehungsverhältnisse an die konkreten Gegebenheiten ausgerichtet sein muss. Hat aber nun einmal das Verfahren diese Zeitspanne beansprucht, dann müssen auch alle innerhalb dieses Zeitraumes eingetretenen Entwicklungen voll berücksichtigt we... mehr lesen...
Im Rechtsstreit wegen Ehescheidung verstanden sich die Parteien zu einer einstweiligen Regelung des Rechtes zum persönlichen Verkehr mit ihren Kindern, die in den gerichtlichen Vergleich des Kreisgerichtes Wels vom 24. 6. 1981, 4 Cg 199/81, wie folgt Eingang fand: "2. Die Streitteile vereinbaren nachstehendes vorläufiges Besuchsrecht für die ehelichen Kinder, und zwar in der Form, daß bis zur Rechtskraft der pflegschaftsgerichtlichen Entscheidung zu P 124/81 des Bezirksgerichtes Wels ... mehr lesen...
Die Eltern der minderjährigen Thomas H., geboren am 7. Feber 1969, und Verena H., geboren am 29. Dezember 1972, vereinbarten anläßlich der - aus dem Verschulden der beklagten Ehegattin - ausgesprochenen Scheidung ihrer Ehe am 30. August 1978, daß dem Vater im Sinne des § 177 Abs. 1 ABGB nF künftig alle aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen ihnen und den minderjährigen Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten (§ 144 ABGB) allein zustehen sollten. Der Vater... mehr lesen...
Norm: ABGB §178a
Rechtssatz: Grundsätze für die im Sinn des § 178 a ABGB gebotene Berücksichtigung der Persönlichkeit des Kindes und seiner Bedürfnisse. Entscheidungstexte 6 Ob 581/80 Entscheidungstext OGH 09.04.1980 6 Ob 581/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0048839 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §144ABGB nF §177ABGB nF §178aAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Frage, welchem Elternteil nach erfolgter Scheidung der Ehe das Kind in Pflege und Erziehung zu überlassen ist, war im § 142 aF ABGB ebensowenig bestimmt gelöst, wie die §§ 177, 178 a neu ABGB bestimmt aussprechen, welchem Elternteil künftig alle aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes vom 27. Mai 1975 wurde der Vater, der Angestellter der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte ist, verhalten, für seine Tochter ab 10. Mai 1975 bis auf weiteres, längstens bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, monatlich 17% des jeweiligen Nettoeinkommens aus seinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, das sind die Bezüge abzüglich der sozialen Lasten und Abgaben abzüglich der bezogenen Familienbeihilfe von 14mal jäh... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AhABGB §178aEO §10a A
Rechtssatz: Ändern sich die Bezüge des Unterhaltspflichtigen häufig und ist dessen Dienstgeber eine Stelle, die über qualifizierte Kräfte zur Berechnung der Unterhaltsansprüche verfügt, widerspricht es dem Kindeswohl, einen bestehenden Bruchteilstitel in einen bestimmten Geldbetrag umzuwandeln. Entscheidungstexte 1 Ob 517/79 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern der drei Minderjährigen wurde mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 24. Oktober 1973, 6 Cg 181/73, rechtskräftig geschieden. Das Kind Gabriele befand sich bereits seit August 1972, die Kinder Susanne und Doris seit August 1973 im Haushalt der mütterlichen Großeltern in Pflege und Erziehung. Am 8. Feber 1974 stellte die Mutter den Antrag, ihr die Kinder in Eigenpflege zu übergeben. Diesem Antrag wurde zunächst stattgegeben, mit Beschluß des Erstgerichtes vom 19. Ju... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §178aAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn das Gericht bei der Ermessensentscheidung darüber, welchem Eheteil nach erfolgter Scheidung das Kind in Pflege und Erziehung zu überlassen ist, dessen Persönlichkeit und Bedürfnisse, Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten sowie die Lebensverhältnisse der Eltern nicht in seine Erwägung einbezieht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...