Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Revisionsrekurswerberin führte zunächst aus, der Jugendwohlfahrtsträger in Wien sei unzuständig, weil sich die örtliche Zuständigkeit gemäß § 5 JWG aus dem gewöhnlichen Aufenthalt, mangels eines solchen aus dem Aufenthalt des Betroffenen ergebe. In dem Zeitpunkt, in dem der Jugendwohlfahrtsträger in Wien erstmals tätig wurde, also noch vor der Geburt des Kindes, hielt sich die Mutter in Wien auf. Sie war zuvor aus... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zutreffend hat das Rekursgericht ungeachtet der (deutschen) Staatsangehörigkeit der Kinder österreichisches materielles Recht angewendet. Nach Art 2 des Abkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (Haager Minderjährigenschutzabkommen; BGBl 446/1975) haben die nach Art 1 des Abkommens zuständigen Behörden die nach ihrem innerstaatlichen Recht vorg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling, Dr. Kuras und Dr. Lovrek als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Julia D*****, geboren am 27. Mai 1998 und Sarah D*****, geboren am 14. August 1999, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Ing. Andreas D*****, vertreten durch Mag. DDr. Paul G. Hopmeier, Rechtsa... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige Martina P***** ist die am 21. 9. 1996 außer der Ehe geborene Tochter der Sabine P*****, geboren am 8. 12. 1975 und des Norbert P*****, geboren am 25. 8. 1976. Die Eltern wohnen mittlerweile mit ihrem zweiten Kind, dem am 25. 9. 1999 geborenen Sohn Thomas P***** in Salzburg und haben bereits am 3. 7. 1998 die Ehe geschlossen, wodurch die Minderjährige Martina legitimiert wurde. Bis September 1997 lebte sie bei der Mutter. In dieser Zeit hielten sich die ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Diese lassen sich hier wie folgt zusammenfassen: Gemäß Paragraph 16, Absatz 4, AußStrG in Verbindung mit Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung d... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des 14-jährigen Nino, des neunjährigen Josef und des fünfjährigen Romano wurde am 4. 1. 2000 einvernehmlich geschieden. In der iSd § 55a Abs 2 EheG geschlossenen schriftlichen Vereinbarung kamen die Eltern ua dahin überein, dass die Obsorge für die drei Kinder dem Vater übertragen werde und diesem in Hinkunft allein zustehe. Eine Regelung des Besuchsrechts der Mutter wurde vorbehalten. Die Ehe der Eltern des 14-jährigen Nino, des neunjährigen Jose... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche fehlt oder uneinheitlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §146bABGB §176 BABGB §178aABGB idF KindNamRÄG 2013 §185 Abs1ABGB idF KindNamRÄG 2013 §185 Abs2AußStrG §14 C2d1AußStrG 2005 §62 Abs1 B1d1
Rechtssatz: Bei welchen konkreten Verhältnissen eine Übersiedlung in eine Stadt im Ausland als Kindeswohlgefährdung - die eine Obsorgeübertragung (§ 176 Abs 1 ABGB) rechtfertigen könnte - vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls und entzieht sich damit einer Beurteilung als erhebliche Rechtsfrage iS... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden Kinder wurde letztlich gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. Nach dem Inhalt des - in Ansehung der Kinder am 8. Februar 2000 pflegschaftsbehördlich genehmigten - Scheidungsvergleichs kommt die Obsorge für beide Kinder der Mutter allein zu, dem Vater wird ein detailliert geregeltes Besuchsrecht eingeräumt. Die Mutter beabsichtigt, mit beiden Kindern nach Madrid zu übersiedeln, um dort eine Stelle bei einer PR-Firma anzutreten. Die Vor... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahr 1986 in Österreich geschlossene Ehe der aus der ehemaligen Tschechoslowakei stammenden Eltern der beiden Kinder wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Salzburg vom 11. 4. 1996 gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich, der vom Erstgericht nach Anhörung des Jugendamtes genehmigt wurde, einigten sich die Eltern auf die Obsorge für die jetzt 13 und 9 Jahre alten ehelichen Kinder durch die eheliche Mutter. Alle Beteiligten si... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt ebensowenig vor wie die geltendgemachte Mangelhaftigkeit (§ 510 Abs 3 ZPO). Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt ebensowenig vor wie die geltendgemachte Mangelhaftigkeit (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Öffentlichkeitsgebot des Art 6 Abs 1 MRK gilt nur nach Maßgabe des Vorbehalts vom 5.8.1958 (abgedruckt in Klecatsky/Morscher, MTA8 B-VG, 363), den Österreich anläßlich der Ratifikati... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach dem Minderjährigenschutzabkommen sind Schutzmaßnahmen nach dem Recht des Vertragsstaates zu treffen, in dem Minderjährige ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, wobei es gleichgültig ist, ob sie Angehörige eines Vertragsstaates sind oder nicht (EFSlg 75.880). Maßnahmen des Gerichts gemäß § 176 ABGB setzen eine offenkundige Gefährdung des Kindeswohls und die Notwendigkeit der Änderung des bestehenden Zustands vo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Entscheidung im Sinne des § 177 Abs 2 ABGB steht das Wohl des Kindes im Vordergrund, die Interessen der Eltern haben dabei zurückzutreten (RIS-Justiz RS0048969). Die Rechtsprechung hat zur Obsorgeentscheidung verschiedene Leitgedanken entwickelt. Hiezu gehört der Grundsatz, daß bei Kleinkindern im allgemeinen der Betreuung durch die Mutter der Vorzug zu geben ist, ohne daß diese daraus ein Vorrecht ableiten könn... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es trifft zwar zu, daß der Grundsatz der Kontinuität nicht ausschließliches Kriterium für die Sorgerechtsentscheidung sein kann, sondern daß er dem Wohl des Kindes unterzuordnen ist (EFSlg 78.245). Nach der Rechtsprechung ist aber andererseits die Änderung des bestehenden Zustandes einer bereits eingelebten, für das Kind gedeihlichen Regelung grundsätzlich nur dann vorzunehmen, wenn daraus eine wesentliche Verbesserung ... mehr lesen...
Begründung: Die am 23.8.1985 geborene Leopoldine ist eine eheliche Tochter der Andrea B***** und des Otmar W*****, die am 28.4.1988 geborene Jacqueline entstammt der Lebensgemeinschaft der Mutter mit einem anderen Mann. Beide Kinder lebten zunächst im Haushalt der Mutter, wo sie jedoch wiederholt körperlichen Mißhandlungen des Lebensgefährten der Mutter und Vaters von Jacqueline ausgesetzt waren. Im Jahre 1990 wurden die Kinder bei einer Pflegefamilie untergebracht und der Mutte... mehr lesen...
Begründung: Der 1985 geborene, auch nach niederländischem Recht (Art 233 Burgerlijk Wetboek) Minderjährige ist das eheliche Kind eines holländischen, in Holland wohnhaften Vaters und einer österreichischen Mutter und besitzt gemäß § 7 Abs 1 StbG seit seiner Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft. Nach der Scheidung der Eltern (1989) und der Obsorgeübertragung an seine Mutter lebte der in Holland aufgewachsene Minderjährige weiter im gemeinsamen Haushalt mit seiner Mutter u... mehr lesen...
Norm: ABGB §146bABGB §176 BABGB §178a
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Frage der Berechtigung einer Übersiedlung unter gleichzeitiger Ausübung des Rechts zur Bestimmung des Aufenthalts des Kindes (§ 146b ABGB) kann der allgemeine Hinweis, ein bestimmter Staat wäre dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes samt Vorbehalten und Erklärungen, BGBl 1993/7, beigetreten, in keiner Weise als ausreichend angesehen werden und ersetzt Feststellungen... mehr lesen...
Norm: ABGB §146bABGB §176 BABGB §178a
Rechtssatz: Bei der Frage der Berechtigung einer Übersiedlung unter gleichzeitiger Ausübung des Rechts zur Bestimmung des Aufenthalts des Kindes (§ 146b ABGB) müssen die Staatsangehörigkeit des Kindes und seine Vertrautheit mit der Sprache und Kultur im fremden Staat mitberücksichtigt werden. Bei einem älteren Kind kann neben dem Abbruch gewachsener sozialer Bindungen nicht nur der Wechsel des Kulturkreises... mehr lesen...
Norm: ABGB §146bABGB §176 BABGB §178a
Rechtssatz: Es ist nicht möglich, die Staaten nach Art eines Katalogs unter Bedachtnahme auf das dort herrschende Gesellschaftssystem, den allgemeinen Lebensstandard, die vorherrschende Religion und das maßgebliche Wertesystem im vorhinein dahin zu klassifizieren, ob dort das materielle, geistige und seelische Wohl der Kinder ganz allgemein und unabhängig von den konkreten Lebensverhältnissen des obsorgeber... mehr lesen...
Norm: ABGB §146bABGB §176 BABGB §178a
Rechtssatz: Bei der Frage der Berechtigung einer Übersiedlung unter gleichzeitiger Ausübung des Rechts zur Bestimmung des Aufenthalts des Kindes (§ 146b ABGB) bedeutet der selbstverständliche Respekt vor fremdem Recht und fremder Kultur noch nicht, daß fremde, dem ordre public zuwiderlaufende und deshalb nicht zu tolerierende Rechtsvorstellungen, Kulturvorstellungen und Moralvorstellungen sowie solche tatsä... mehr lesen...
Norm: ABGB §146ABGB §176 BABGB §178aAußStrG 2005 §140 Abs3MRK Art8 Abs1 IV3gMRK Art9 Abs11.ZPMRK Art2
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob und inwieweit in das Recht des Obsorgeberechtigten, die vom Minderjährigen zu besuchende Schule auszuwählen, durch pflegschaftsgerichtliche Vorkehrungen einzugreifen sei, sind vor allem - gleichviel, ob den Obsorgeberechtigten dabei religiöse oder weltanschauliche Erwägungen bestimmen, - die einschl... mehr lesen...
Norm: ABGB §146 Abs1ABGB §178a
Rechtssatz: Unter Gesundheit ist auch das psychische Wohl des Kindes zu verstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 623/95 Entscheidungstext OGH 30.01.1996 1 Ob 623/95 Veröff: SZ 69/20 8 Ob 2282/96p Entscheidungstext OGH 24.10.1996 8 Ob 2282/96p 3 Ob 3/11d Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §148 AABGB §176 Abs1ABGB §178aAußStrG 2005 §66 Abs2 B
Rechtssatz: Der Grundsatz der Bedachtnahme auf das Kindeswohl (§ 178a ABGB) - der oberste Grundsatz jeder Besuchsregelung - erfordert es, dass - auch noch vom OGH - alle während des Verfahrens eingetretenen Entwicklungen voll zu berücksichtigen sind. (Hier: Auslandsbesuchsrecht). Entscheidungstexte 4 Ob 510/91 Entscheidung... mehr lesen...