Begründung: Die Minderjährige ist das eheliche Kind von Mag. ***** und Dr. F*****. Die Eltern leben seit 10. 6. 2002 in getrennten Haushalten. Die Mutter beantragte am 18. 6. 2003 die Zuweisung der alleinigen Obsorge (ON 1). Der Vater beantragte die Abweisung dieses Antrags (ON 7). Im Verfahren wurde ein psychologisches Gutachten eingeholt, in welchem die bestellte Sachverständige zu dem Ergebnis gelangte, die vom Vater angestrebte gemeinsame Obsorge scheitere derzeit an der mangeln... mehr lesen...
Begründung: Das am 7. 8. 2009 geborene Kind lebte in den ersten fünf Lebenswochen bei seiner Mutter, die an einer schwerwiegenden psychischen Krankheit leidet. Am 10. 9. 2009 wurde das Kind wegen Verschlechterung des Zustands der Mutter im Rahmen einer Interimsmaßnahme nach § 215 Abs 1 ABGB vom Jugendwohlfahrtsträger bei Krisenpflegeeltern untergebracht. Am 16. 9. 2009 stellte der Jugendwohlfahrtsträger den Antrag, ihn mit der Obsorge im Bereich Pflege und Erziehung zu betrauen und ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Maximilian F*****, wegen Regelung der Obsorge, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter Sabine F*****, vertreten durch MMag. Dr. Stefan Günther, Rechtsanwalt in Wien, dieser vertreten dur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Pflegschaftssache der 1. mj A***** M*****, geboren am 10. Feburar 1999, 2. mj O***** M*****, geboren am 16. Jänner 2001, wegen Obsorge, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters C***** M*****, vertreten dur... mehr lesen...
Begründung: Die minderjährige K***** ist das uneheliche Kind der M***** P*****, der Vater ist unbekannt. Die Mutter ist alkoholkrank. Mit Beschluss des Erstgerichts vom 18. 12. 2009 wurde der Mutter die Obsorge „im Teilbereich Pflege und Erziehung sowie gesetzliche Vertretung im besagten Teilbereich“ entzogen und dem Jugendwohlfahrtsträger übertragen. Ein Antrag der mütterlichen Großmutter F***** Z*****, ihr die Obsorge für K***** zu übertragen, wurde (im Ergebnis) nicht berücksicht... mehr lesen...
Begründung: Der minderjährige D***** L***** ist österreichischer Staatsbürger. Das Erziehungsverhalten der Eltern war völlig übertrieben verwöhnend, sie erfüllten dem Kind jeden Wunsch. D***** hatte seit dem Kleinkindalter ein TV-Gerät im Zimmer und sah regelmäßig nicht altersadäquate Spielfilme; er spielte Kriegs-, Action- und Gewaltspiele, die zum Teil erst ab dem 16. Lebensjahr freigegeben waren. Die sehr enge, symbiotische Beziehung zwischen Mutter und Sohn stellt ebenfalls ein ... mehr lesen...
Begründung: D***** T***** wurde am ***** als unehelicher Sohn von N***** T***** und R***** P***** geboren. Der Jugendwohlfahrtsträger beantragte am 19. 1. 2009, die Obsorge im Umfang der Pflege und Erziehung wegen Gefährdung des Kindeswohls an ihn zu übertragen. Das Kind sei nach der Geburt drogenabhängig gewesen, weil sich die Mutter während der Schwangerschaft in einem Substitutionsprogramm befunden habe. Es sei daher ein stationärer Entzug beim Kind notwendig gewesen. Die Mutter ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen B***** K*****, geboren am 11. Jänner 1997, und S***** K*****, geboren am 17. Jänner 1998, beide in Pflege und Erziehung der Mutter M***** K*****, vertreten durch Dr. Peter Eigenthaler, Rechtsanwalt in Lilienfel... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hob die gemeinsame Obsorge der Eltern über den 2004 geborenen Nicolas auf und betraute den Vater künftig mit der alleinigen Obsorge. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Mutter ist mangels einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG zurückzuweisen. Maßstab für den Inhalt einer E... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der minderjährigen ehelichen Kinder D***** und N***** leben seit Februar 2008 getrennt. Der Vater hat eine Ehescheidungsklage eingebracht. Die Kinder wohnen derzeit bei der Mutter, die aus der Ehewohnung im gemeinsamen Haus ausgezogen ist. Dort wohnt nur mehr der Vater. Beide Elternteile beantragten, ihnen die einstweilige und auch die endgültige Obsorge für die Kinder alleine zuzuweisen. Mit Beschluss vom 21. 10. 2009 gab das Erstgericht insbesondere auch im ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Eltern lebten mit den vier (mit Ausnahme des ältesten gemeinsamen) Kindern im gemeinsamen Haushalt. Die drei älteren Kinder sind seit 29. 5. 2009 bei Pflegeeltern untergebracht. Mit Beschluss vom 15. 7. 2009 wurde den Eltern die Obsorge für das jüngste, am 1. 2. 2009 geborene Kind im Bereich medizinische (Heil-)Behandlung, Bestimmung des Aufenthalts, je einschließlich der gesetzlichen Vertretung entzogen und dem Land Steiermark als Jugendwohlfahrtsträger üb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen S***** G*****, geboren am 13. November 2003, Mutter: MMag. A***** G*****, vertreten durch Dr. Brigitte Birnbaum und andere Rechtsanwälte in Wien, Vater: MMag. Dr. O***** G*****, vertreten durch Dr. Helene Klaa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj A***** B*****, geboren am *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Dragan B*****, vertreten durch Dr. Walter Lichal, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Land... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen E***** S*****, geboren am 1. September 1998, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Kindesmutter E***** S*****, vertreten durch Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte GmbH... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Kinder und auch ihre Eltern sind österreichische Staatsbürger. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 16. Mai 2006, GZ 9 C 58/06z-20, wurde die Ehe der Eltern einvernehmlich geschieden. Die Obsorge für beide Kinder steht aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Hernals vom 21. Dezember 2006 (ON S-21 und ON S-32) der Mutter alleine zu. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Hernals vom 29. Oktober 2007 (ON S-46), bestätigt durch den Beschluss de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. D***** G***** geboren am 30. Mai 1997, wohnhaft und in Obsorge der Mutter Dr. A***** G***** vertreten durch Wurst & Ströck Rechtsanwälte Partnerschaft in Wien, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Univ.-Prof. Dr. T*****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen V***** W*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter Dr. M***** W*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar, Mag. Norbert Marschall, Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 14. Oktob... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Spenling, Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj Alexander C*****, geboren am *****, vertreten durch die Mutter Michaela C*****, diese vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rechtsanwalt in Wien, wegen Änderung des Besuchsrechts, über deren außerordentlichen Revisionsrekurs,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Spenling, Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Kinder 1. I***** S*****, und 2. W***** S*****, beide *****, beide vertreten durch die bisher mit der vorläufigen Obsorge betraute mütterliche Tante K***** S*****, diese vertreten durch Dr. Robert Mayrhofer, Dr. Johann Köp... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Mj 1. Melissa Maria S*****, 2. Miguel Francisco S*****, und 3. Rafael Antonio S*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter Elsa Ro... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Christina G*****, und des mj Christoph G*****, wegen Obsorge, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter Anita G*****, vertreten durch Hornek Hubacek Lichtenstrasser Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen den Besch... mehr lesen...
Begründung: Im Juni 2006 zogen der (damals) fast 8-jährige Lukas und der 6-jährige Mathias gemeinsam mit ihrer Mutter aus der Ehewohnung (einem Haus mit Garten) in die in einer anderen Ortschaft gelegene Wohnung des nunmehrigen Lebensgefährten der Mutter. Nach der am 18. 1. 2007 erfolgten Scheidung der Ehe ihrer Eltern verblieben die Kinder in der Obsorge der Mutter. Aufgrund der Weigerung der Mutter konnten die Besuchskontakte zum Vater ab Oktober 2006 nur mehr im Rahmen des „Bes... mehr lesen...
Begründung: Die Kinder lebten seit der Geburt zunächst in dem im Alleineigentum des Vaters stehenden Haus. Die großväterlichen Großeltern leben in der unteren Wohnung des Hauses, die Ehewohnung befand sich im ausgebauten Heuboden. Anfang November 2005 zog die Mutter mit den beiden Kindern aus der Ehewohnung (ohne die Stadt zu verlassen) in eine kleinere Wohnung. Seit September 2006 wohnt sie in einer 86 m2 großen Wohnung. Direkt vor dem Haus befindet sich ein großer Spielplatz. Schu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache des am 3. Dezember 2002 geborenen mj Christian H***** infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Mutter Patricia H*****, vertreten durch Dr. Ulla Reisch, Rechtsanwältin in Wien, gegen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Bianca H*****, wegen Entziehung der Obsorge, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter R*****, vertreten durch Dr. Johann Schilchegger, Rechtsanwalt in St. Johann im Pongau, gegen den ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern ist geschieden, das Verfahren zur Regelung der Obsorge für die beiden Minderjährigen ist im zweiten Rechtsgang anhängig. Der Vater lebt mit beiden Kindern in Wien, die Mutter in Lissabon. Das Erstgericht hat mit Beschluss vom 22. 1. 2006 die alleinige Obsorge für die beiden Minderjährigen dem Vater übertragen und den Antrag der Mutter, ihr die alleinige Obsorge zu übertragen, abgewiesen. Es ging davon aus, dass der Vater beruflich weiterhin in Wien tät... mehr lesen...
Begründung: Mit - pflegschaftsgerichtlich genehmigten - Scheidungsvergleich vom 13. 5. 2002 vereinbarten die Eltern, dass die Obsorge für Nda, Eyah und Abdella dem Vater zukommt, jene für Jasim der Mutter. Die Mutter beantragte, ihr die Obsorge für Nda, Eyah und Abdella zu übertragen; der Vater sprach sich ausdrücklich gegen eine Übertragung der Obsorge aus. Das Erstgericht entzog dem Vater die Obsorge für Nda und Eyah und übertrug sie auf die Mutter. Ihrem Antrag, ihr auch die Obso... mehr lesen...
Begründung: Der siebenjährige Josef und die sechsjährige Julia zogen gemeinsam mit ihrer Mutter Ende Mai 2004 aus der ehelichen Wohnung aus. Nach der am 4. 5. 2005 erfolgten Scheidung der Ehe ihrer Eltern verblieben die Kinder in der Obsorge der Mutter. 1) Zum Revisionsrekurs des Vaters im Verfahren über die Festsetzung des Kindesunterhalts: Der unterhaltspflichtige Vater ist geschäftsführender Alleingesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Feststellungen zur Höhe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Kinder 1. Günther H*****, geboren am 3. Juli 1999, 2. Melina H*****, geboren am 16. November 2001, und 3. Sebastian H*****, geboren am 27. September 2002, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der El... mehr lesen...
Begründung: Nach der anlässlich der Scheidung ihrer Eltern geschlossenen, vom Pflegschaftsgericht genehmigten Vereinbarung kam die Obsorge über zwei minderjährige Kinder der Mutter allein zu. Am 10. Dezember 2002 beantragte der Vater, ihm die Obsorge zu übertragen. Die Mutter sprach sich dagegen aus. In Abänderung der Entscheidung erster Instanz ordnete das Rekursgericht mit (unangefochten rechtskräftig gewordenem) Beschluss vom 16. Oktober 2003 (ON 158) die von diesem beschlossene ... mehr lesen...