Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems (BH) vom 23. Mai 2003, mit dem der Beschwerdeführerin ab 1. Mai 2003 eine Sozialhilfeleistung von monatlich EUR 422,53 befristet bis zum 30. November 2003, längstens jedoch bis zur Arbeitsaufnahme zuerkannt worden waren, abgewiesen. Als Rechtsgrundlagen wurden § 66 Abs. 4 AVG sowie § 9 des Niederösterreichischen S... mehr lesen...
Index: L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichL92103 Behindertenhilfe Rehabilitation NiederösterreichL92603 Blindenbeihilfe Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs1;ABGB §140 Abs2;ABGB §143;SHG NÖ 2000 §9;SHG RichtsatzV NÖ 2001 §1 AbsZ1;
Rechtssatz: Ist das Kind (wenigstens teilweise) einkommenslos und auch sonst nicht selbsterhaltungsfähig, ist ein U... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen (zu Zl. 96/08/0346) erstangefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer unter Berufung auf §§ 15 und 42 des Niederösterreichischen Sozialhilfegesetzes (NÖ SHG), auf Grund seiner Unterhaltspflicht zu den Kosten der Sozialhilfe für seinen am 11. Jänner 1989 geborenen Sohn ab 4. September 1995 einen monatlichen Kostenersatz von S 3.300,-- zu leisten. Mit dem im Instanzenzug ergangenen (zu Zl. 96/08/0347) zweitangefoch... mehr lesen...
Index: L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichL92103 Behindertenhilfe Rehabilitation NiederösterreichL92603 Blindenbeihilfe Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs2;SHG NÖ 1974 §14 litc;SHG NÖ 1974 §15 Abs4;SHG NÖ 1974 §42 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/08/0347
Rechtssatz: Der ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte mit Eingabe vom 7. April 1993 einen Grundantrag auf Gewährung einer monatlichen Mietbeihilfe. Sie sei Hauptmieterin einer Wohnung, die sie gemeinsam mit ihrem im Jahre 1971 geborenen Sohn bewohne; sie habe für die Wohnung monatlich S 4.025,27 zu bezahlen. Mit Bescheid vom 15. Juli 1993 wies der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 12 - Sozialamt, Referat Mietbeihilfe, diesen Antrag gemäß § 13 Abs. 6 des Wiener Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. ... mehr lesen...
Index: L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs2;SHG Wr 1973 §13 Abs1;SHG Wr 1973 §13 Abs6;SHG Wr 1973 §8 Abs1;SHV Richtsätze Wr 1973 §5 Abs1 idF 1992/001;SHV Richtsätze Wr 1973 §5 Abs2 idF 1992/001; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/26 94/08/0145 2 Stammrechtssatz Hat der Sozialhilfebezieher gegenüber dem Wohnungsbesitzer eine... mehr lesen...
Mit Bescheiden des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 12, Sozialreferat für den 7. Bezirk (erstinstanzliche Behörde), vom 28. Februar, 25. März, 25. April, 25. Mai und 27. Juni 1994 wurden der Beschwerdeführerin jeweils Geldleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfes in Form des Richtsatzes für den Alleinunterstützten einschließlich einer Mietbeihilfe in Höhe eines Drittels der Miete gewährt. Gleichzeitig wurde ihr jeweils ein Überbezug an Sozialhilfe aus den Jahren 1986 ... mehr lesen...
Index: L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs2;SHG Wr 1973 §13 Abs1;SHG Wr 1973 §13 Abs6;SHG Wr 1973 §8 Abs1;SHV Richtsätze Wr 1973 §5 Abs1 idF 1992/001;SHV Richtsätze Wr 1973 §5 Abs2 idF 1992/001; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/26 94/08/0145 2 Stammrechtssatz Hat der Sozialhilfebezieher gegenüber dem Wohnungsbesitzer eine... mehr lesen...
Mit den Bescheiden des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 12, Sozialreferat für den 7. Bezirk (erstinstanzliche Behörde) vom 28. Juni, 6. August, 25. August, 27. September, 27. Oktober, 25. November und 22. Dezember 1993 sowie vom 10. Jänner, 25. Jänner und 25. Februar 1994 wurden der Beschwerdeführerin jeweils für Zeiträume im Gesamtzeitraum vom 25. Juni 1993 bis 24. März 1994 Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Form des Richtsatzes für den Alleinunters... mehr lesen...
Index: L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs2;SHG Wr 1973 §13 Abs1;SHG Wr 1973 §13 Abs6;SHG Wr 1973 §8 Abs1;SHV Richtsätze Wr 1973 §5 Abs1 idF 1992/001;SHV Richtsätze Wr 1973 §5 Abs2 idF 1992/001;
Rechtssatz: Hat der Sozialhilfebezieher gegenüber dem Wohnungsbesitzer einen Rechtsanspruch auf eine unentgeltliche Benützung der Wohnung und e... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 5. Juni 1991 bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck die Gewährung von Sozialhilfe durch Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Tiroler Sozialhilfegesetz (TSHG). Nach dem Antrag bewohne sie aufgrund eines auf sie lautenden Mietvertrages in Raitis 18 eine Mietwohnung (Größe: 45 m2; Zahl der Zimmer: 1 1/2), für die sie monatlich S 4.500,-- an Miete inkl. Betriebskosten zu bezahlen habe. Ihr (aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung) bezogene... mehr lesen...
Index: L92057 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs2;ABGB §166;SHG Tir 1973 §1 Abs3 lita;SHV Tir 1974 §4 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der gesamte Unterkunftsaufwand (Mietzins inkl Betriebskosten) für die Wohnung, in der die Sozialhilfeempfängerin und ihre mj Tochter im gemeinsamen Haushalt leben, gilt als alleiniger Aufwand der Sozialhilfeempfängerin... mehr lesen...
Index: L94404 Krankenanstalt Spital OberösterreichL94454 Patientenanwalt Patientenentschädigung PflegeanwaltschaftOberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §140 Abs1;ABGB §140 Abs2;AVG §58 Abs2;AVG §60;KAG OÖ 1976 §35 Abs1;KAG OÖ 1976 §35 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Wurde jemand bei Vorschreibun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs2;
Rechtssatz: Die das Kind pflegende Person ist nicht unter allen Umständen einer Geldunterhaltspflicht ledig. (§ 140 Abs 2 ABGB) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988180088.X02 Im RIS seit 24.08.2006 Zuletzt aktualisiert am 0... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs1;ABGB §140 Abs2;
Rechtssatz: Neben laufendem Geldunterhalt können dem Unterhaltspflichtigen auch Leistungen für Sonderbearf auferlegt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988180088.X03 Im RIS seit 24.08.2006 Zuletzt aktualisiert ... mehr lesen...