RS Vwgh 1988/9/7 88/18/0088

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Veröffentlicht am 07.09.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §140 Abs2;

Rechtssatz

Die das Kind pflegende Person ist nicht unter allen Umständen einer Geldunterhaltspflicht ledig. (§ 140 Abs 2 ABGB)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180088.X02

Im RIS seit

24.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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