Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 31.01.2020

Gesetze 1-2 von 2

10 Paragrafen zu NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz (NÖ WWFG) aktualisiert


§ 18 NÖ WWFG

(1) Jene Landesbeiträge gemäß den Richtlinien für die Vergabe der Landesbeiträge zu den Kosten für Wasserversorgung und Kanalisation, GZ B3/-C-1/59-1969 im Gesamtbetrag von € 12.027.354,05, um deren Gewährung bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes angesucht wurde, die aber von der NÖ Landesreg... mehr lesen...


§ 14 NÖ WWFG

(1) Der Fonds untersteht der Aufsicht der Landesregierung. Die Organe des Fonds sind verpflichtet, der Landesregierung Einsicht in die Gebarung des Fonds zu gewähren sowie verlangte Auskünfte zu erteilen.(2) Der Fonds hat jeweils für das nächstfolgende Kalenderjahr einen Voranschlag sowie für das... mehr lesen...


§ 13 NÖ WWFG

Die Mitglieder des Kuratoriums üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben lediglich Anspruch auf Reisekostenvergütung und auf Reisezulagen nach den Bestimmungen des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG), LGBl. 2100. mehr lesen...


§ 11 NÖ WWFG

(1) Dem Kuratorium obliegt die Beschlußfassung insbesondere über1.die Richtlinien für die Gewährung von Förderungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen der §§ 2, 3 und 4,2.Voranschlag und Rechnungsabschluß,3.die Gewährung und Versagung von nichtrückzahlbaren Beiträgen,4.die Aufnahme von Darle... mehr lesen...


§ 10 NÖ WWFG

(1) Die Vertretung des Fonds obliegt dem Kuratorium.(2) Die Geschäftsführung hat im Rahmen dieses Gesetzes sowie der vom Kuratorium gefaßten Beschlüsse die laufenden Geschäfte zu führen. Sie haben insbesondere für eine sparsame Verwaltung und eine rasche Erledigung der Fondsgeschäfte Sorge zu tra... mehr lesen...


§ 9 NÖ WWFG

(1) Vorsitzender ist der Landeshauptmann. Im Fall seiner Verhinderung führt das für den Vorsitzenden bestellte Ersatzmitglied den Vorsitz.(2) Die Führung der Geschäfte obliegt dem Geschäftsführer und dem Geschäftsführerstellvertreter. Geschäftsführer ist das generell für Gemeindeangelegenheiten z... mehr lesen...


§ 8 NÖ WWFG

(1) Die Mitglieder sind für die jeweilige Dauer der Gesetzgebungsperiode des Landtages zu bestellen. Sie haben jedoch ihre Aufgaben auch nach Ablauf der Gesetzgebungsperiode bis zur Bestellung der neuen Mitglieder wahrzunehmen. Die Bestellung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Konstituierun... mehr lesen...


§ 4a NÖ WWFG

(1) Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch1.Zuführung von Landesmitteln, wobei auf das vom Bund entsprechend den Bestimmungen des Umweltförderungsgesetzes, BGBl.Nr. 185/1993 in der Fassung BGBl. I Nr. 39/2018, in Niederösterreich geförderte Bauvolumen jährlich Bedacht zu nehmen ist. Die Hä... mehr lesen...


§ 2 NÖ WWFG

(1) Die Aufgaben des Fonds sind:a)Die Förderung der Errichtung, Erweiterung, Erneuerung und Sanierung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, Abwasserentsorgungsanlagen und Klärschlammbehandlungsanlagen,b)die Förderung der Errichtung und Erweiterung von Einzelwasserversorgungsanlagen und Einze... mehr lesen...


NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz (NÖ WWFG) Fundstelle

Änderung LGBl. 1300-1LGBl. 1300-2LGBl. 1300-3LGBl. 1300-4LGBl. 1300-5LGBl. 1300-6LGBl. 1300-7LGBl. 1300-8[CELEX-Nr.: 391L0271]LGBl. 1300-9LGBl. 1300-10LGBl. 1300-11LGBl. 1300-12LGBl. 1300-13LGBl. Nr. 39/2016LGBl. Nr. 14/2020Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich ... mehr lesen...


Aktualisiert am 31.01.20

2 Paragrafen zu NÖ Landeswohnbauförderungsgesetz 1977 (NÖ LWBG 1977) aktualisiert


§ 1 NÖ LWBG 1977

(1) Das Bundesland Niederösterreich bedient sich als Träger von Privatrechten zur Förderung der Schaffung von Wohnungen und Heimen sowie der Sanierung von Wohnungen bzw. Wohnraum, erhaltungswürdigen Wohnhäusern und Heimen, sofern diese Bauvorhaben in Niederösterreich zur Ausführung gelangen, des ... mehr lesen...


NÖ Landeswohnbauförderungsgesetz 1977 (NÖ LWBG 1977) Fundstelle

Änderung LGBl. 8300-1LGBl. Nr. 14/2020Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 12. Dezember 2019 beschlossen: mehr lesen...


Aktualisiert am 31.01.20
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