Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Mitglieder des Kuratoriums üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben lediglich Anspruch auf Reisekostenvergütung und auf Reisezulagen nach den Bestimmungen des VIII. Teiles der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG), LGBl. 2200, unter Zugrundelegung des Gehaltes der Dienstklasse VII2100.
Die Mitglieder des Kuratoriums üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben lediglich Anspruch auf Reisekostenvergütung und auf Reisezulagen nach den Bestimmungen des VIII. Teiles der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG), LGBl. 2200, unter Zugrundelegung des Gehaltes der Dienstklasse VII2100.