§ 40 ZustG Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

ZustG - Zustellgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

(Anm.: Abs. 6 aufgehoben durch Art. 6 Z 39, BGBl. I Nr. 104/2018)

(__________________

Anm. 1: Die Kundmachung erfolgte am 30.5.2018 mit BGBl. I Nr. 33/2018.

Anm. 2: Die Kundmachung erfolgte am 28.5.2019 mit BGBl. II Nr. 140/2019.)

In Kraft seit 30.12.2022 bis 31.12.9999
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