Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1ZustG §17 Abs2ZustG §26a idF 2020/I/042ZustG §40 Abs14 idF BGBl. I Nr. 42/2020
Rechtssatz: § 26a ZustG verlangt neben der "kontaktlosen" Hinterlassung der Sendung auch eine Verständigung (primär) des Empfängers über die vorgenommene Zustellung sowie die Beurkundung ihrer Vornahme bzw. der
Gründe: ihrer Unmöglichkeit. Wird diese Beu... mehr lesen...