Mit dem erstinstanzlichen Bescheid vom 25. November 2004 wurde der Beschwerdeführer mehrerer Übertretungen der StVO für schuldig erkannt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer die mit 13. Dezember 2004 datierte Berufung. Die belangte Behörde verfügte am 6. Dezember 2005 die Ladung (unter anderem) des Beschwerdeführers für die am 11. Jänner 2006 anberaumte mündliche Berufungsverhandlung. Zugleich richtete die belangte Behörde eine Anfrage an das Zentrale Melderegister. Diese... mehr lesen...