§ 403 ZPO

ZPO - Zivilprozessordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Wird der Antrag, wegen Säumnis einer Partei das Urtheil zu fällen, durch Beschluss zurückgewiesen, dieser Beschluss aber infolge Recurses aufgehoben, so kann das Urtheil ohne Anberaumung einer neuen Tagsatzung gefällt werden.

In Kraft seit 01.01.1898 bis 31.12.9999
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