Norm: ZPO §38ZPO §396 DZPO §403ZPO §527 Abs2 B3b
Rechtssatz: Unzulässigkeit eines Revisionsrekurses gegen den ohne Rechtskraftvorbehalt ergangenen Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem der Beschluß des Erstgerichtes, durch den der Antrag des Klägers auf Fällung eines Versäumungsurteiles wegen nicht rechtzeitiger Beibringung der Vollmacht des Beklagtenvertreters (gemäß § 38 ZPO) abgewiesen wurde, aufgehoben wird und dem Erstgericht die neuerlich... mehr lesen...
Norm: ZPO §403ZPO §528
Rechtssatz: Hat die erste Instanz den Antrag auf Fällung eines Versäumungsurteiles mit Beschluß abgewiesen und die zweite Instanz diese Entscheidung mittels Urteil anstatt mittels Beschlusses bestätigt, so ist dagegen trotz der verfehlten Entscheidungsform ein weiteres Rechtsmittel unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 267/56 Entscheidungstext OGH 30.05.1956 7 ... mehr lesen...
Dem Revisionsrekurs der Beklagten gegen den Aufhebungsbeschluß des Rekursgerichtes wurde nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Begründung: des Obersten Gerichtshofes: Zu der ersten Tagsatzung über die vorliegende Feststellungsklage, deren Streitwert mit 7500 S angegeben wurde, ist der Gatte der Beklagten erschienen und hat dem Gerichte mitgeteilt, daß die Beklagte wegen Krankheit nicht erscheinen könne und daß sie binnen 14 Tagen ein ärztliches Zeugnis v... mehr lesen...