Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.01.2025
Der Bordfunkerschein berechtigt, den Funktelegraphiedienst und den Funktelefoniedienst an Bord von Zivilluftfahrzeugen im Fluge selbständig auszuüben.
In Kraft seit 01.06.2006 bis 31.12.9999
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