Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.01.2025
Der Bordnavigatorenschein berechtigt, die Aufgaben eines Bordnavigators an Bord von Zivilluftfahrzeugen im Fluge, insbesondere die Feststellung des jeweiligen Standortes und die Berechnung des Kurses, selbständig durchzuführen (Grundberechtigung für Bordnavigatoren).
In Kraft seit 01.06.2006 bis 31.12.9999
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