Gegenstände der theoretischen Ausbildung und Prüfung für Piloten von Hänge- beziehungsweise Paragleitern für den Erwerb der Grundberechtigung Hangstart beziehungsweise Windenschleppstart sind insbesondere:
1. | Luftrecht, | |||||||||
2. | Hänge- beziehungsweise Paragleiterkunde (besonders Auf- und Abbau sowie Sicherheitskontrollen), | |||||||||
3. | Flugpraxis einschließlich Geländekunde und Umweltschutz, | |||||||||
4. | Meteorologie, | |||||||||
5. | Aerodynamik, | |||||||||
6. | Erste Hilfe bei Unfällen sowie Flugmedizin. |
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