Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
entfällt; LGBl. für Wien Nr. 18/2019 vom 16. April 2019
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 72 WrSchG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 72 WrSchG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 72 WrSchG