§ 62 Wr. AM-VO Land- und Forstwirtschaft Schlussbestimmungen

Wr. AM-VO Land- und Forstwirtschaft - Wiener Arbeitsmittelverordnung in der Land- und Forstwirtschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

entfällt; LGBl Nr. 62/2010 vom 17.12.2010

In Kraft seit 18.12.2010 bis 31.12.9999
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