Wiener Arbeitsmittelverordnung in der Land- und Forstwirtschaft (Wr. AM-VO Land- und Forstwirtschaft) Fundstelle

Wr. AM-VO Land- und Forstwirtschaft - Wiener Arbeitsmittelverordnung in der Land- und Forstwirtschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen

§ 4.

Information

§ 5.

Unterweisung

§ 6.

Prüfpflichten

§ 7.

Abnahmeprüfung

§ 8.

Wiederkehrende Prüfung

§ 9.

Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen

§ 10.

Prüfung nach Aufstellung

§ 11.

Prüfbefund

§ 12.

Aufstellung

§ 13.

Funktionskontrolle von Schutzeinrichtungen

§ 14.

Erprobung

§ 15.

Verwendung

§ 16.

Wartung

§ 17.

Besondere Arbeiten

2. Abschnitt

Besondere Regelungen für die Benutzung bestimmter Arbeitsmittel

§ 18.

Arbeitsmittel zum Heben von Lasten

§ 19.

Krane

§ 20.

Fahrzeughebebühnen, Hubtische, Ladebordwände

§ 21.

Heben von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen

§ 22.

Arbeitskörbe

§ 23.

Selbstfahrende Arbeitsmittel, Ladevorrichtungen

§ 24.

Programmgesteuerte Arbeitsmittel

§ 25.

Bearbeitungsmaschinen

§ 26.

Geräte für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren

§ 27.

Stetigförderer

§ 28.

Handwerkzeuge

§ 29.

Bolzensetzgeräte

§ 30.

Kompressoranlagen

§ 31.

Zentrifugen

§ 32.

Verbrennungskraftmaschinen

§ 33.

Fahrbewilligung

3. Abschnitt

Leitern und Gerüste

§ 34.

Allgemeine Bestimmungen über Leitern

§ 35.

Festverlegte Leitern

§ 36.

Anlegeleitern

§ 37.

Stehleitern

§ 38.

Mechanische Leitern

§ 39.

Strickleitern

§ 40.

Gerüste

4. Abschnitt

Beschaffenheit von Arbeitsmitteln

§ 41.

Ergonomie von Arbeitsmitteln

§ 42.

Steuersysteme von Arbeitsmitteln

§ 43.

Gefahrenstellen an Arbeitsmitteln

§ 44.

Gefahren, die von Arbeitsmitteln ausgehen können

§ 45.

Ein- und Ausschaltvorrichtungen

§ 46.

Not-Halt-Befehlsgeräte

§ 47.

Standplätze, Aufstiege

§ 48.

Feuerungsanlagen

§ 49.

Leitungen und Armaturen

§ 50.

Behälter

§ 51.

Silos und Bunker für Schüttgüter und Gärfutter

§ 52.

Gülle- und Jauchegruben

§ 53.

Beschaffenheit von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten oder Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen

§ 54.

Beschaffenheit von selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 54a.

Arbeitsplätze auf selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 54b.

Überroll- und Kippschutz bei selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 55.

Beschaffenheit von Türen und Toren

§ 56.

Beschaffenheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen

§ 57.

Beschaffenheit von Schleifmaschinen

§ 58.

Beschaffenheit von Pressen und Stanzen

§ 59.

Beschaffenheit von Kompressoren

§ 60.

Beschaffenheit von Geräten für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren

§ 61.

Beschaffenheit von Bolzensetzgeräten

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 63.

Bezugnahme auf Richtlinien

§ 64.

Übergangsbestimmungen und In-Kraft-Treten

Anlage 1:

 

1. Vorschriften

über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen – Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln gemäß § 3 Abs. 1

2. Vorschriften

über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen – Aufstellung und Betrieb von Arbeitsmitteln gemäß § 3 Abs. 1

Anlage 2:

 

Sicherheitsabstände

im Sinne des § 43

In Kraft seit 18.12.2010 bis 31.12.9999
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