Wiener Arbeitsmittelverordnung in der Land- und Forstwirtschaft (Wr. AM-VO Land- und Forstwirtschaft) Fundstelle

Wr. AM-VO Land- und Forstwirtschaft - Wiener Arbeitsmittelverordnung in der Land- und Forstwirtschaft

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen

§ 4.

Information

§ 5.

Unterweisung

§ 6.

Prüfpflichten

§ 7.

Abnahmeprüfung

§ 8.

Wiederkehrende Prüfung

§ 9.

Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen

§ 10.

Prüfung nach Aufstellung

§ 11.

Prüfbefund

§ 12.

Aufstellung

§ 13.

Funktionskontrolle von Schutzeinrichtungen

§ 14.

Erprobung

§ 15.

Verwendung

§ 16.

Wartung

§ 17.

Besondere Arbeiten

2. Abschnitt

Besondere Regelungen für die Benutzung bestimmter Arbeitsmittel

§ 18.

Arbeitsmittel zum Heben von Lasten

§ 19.

Krane

§ 20.

Fahrzeughebebühnen, Hubtische, Ladebordwände

§ 21.

Heben von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen

§ 22.

Arbeitskörbe

§ 23.

Selbstfahrende Arbeitsmittel, Ladevorrichtungen

§ 24.

Programmgesteuerte Arbeitsmittel

§ 25.

Bearbeitungsmaschinen

§ 26.

Geräte für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren

§ 27.

Stetigförderer

§ 28.

Handwerkzeuge

§ 29.

Bolzensetzgeräte

§ 30.

Kompressoranlagen

§ 31.

Zentrifugen

§ 32.

Verbrennungskraftmaschinen

§ 33.

Fahrbewilligung

3. Abschnitt

Leitern und Gerüste

§ 34.

Allgemeine Bestimmungen über Leitern

§ 35.

Festverlegte Leitern

§ 36.

Anlegeleitern

§ 37.

Stehleitern

§ 38.

Mechanische Leitern

§ 39.

Strickleitern

§ 40.

Gerüste

4. Abschnitt

Beschaffenheit von Arbeitsmitteln

§ 41.

Ergonomie von Arbeitsmitteln

§ 42.

Steuersysteme von Arbeitsmitteln

§ 43.

Gefahrenstellen an Arbeitsmitteln

§ 44.

Gefahren, die von Arbeitsmitteln ausgehen können

§ 45.

Ein- und Ausschaltvorrichtungen

§ 46.

Not-Halt-Befehlsgeräte

§ 47.

Standplätze, Aufstiege

§ 48.

Feuerungsanlagen

§ 49.

Leitungen und Armaturen

§ 50.

Behälter

§ 51.

Silos und Bunker für Schüttgüter und Gärfutter

§ 52.

Gülle- und Jauchegruben

§ 53.

Beschaffenheit von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten oder Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen

§ 54.

Beschaffenheit von selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 54a.

Arbeitsplätze auf selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 54b.

Überroll- und Kippschutz bei selbstfahrenden Arbeitsmitteln

§ 55.

Beschaffenheit von Türen und Toren

§ 56.

Beschaffenheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen

§ 57.

Beschaffenheit von Schleifmaschinen

§ 58.

Beschaffenheit von Pressen und Stanzen

§ 59.

Beschaffenheit von Kompressoren

§ 60.

Beschaffenheit von Geräten für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren

§ 61.

Beschaffenheit von Bolzensetzgeräten

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 63.

Bezugnahme auf Richtlinien

§ 64.

Übergangsbestimmungen und In-Kraft-Treten

Anlage 1:

 

1. Vorschriften

über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen – Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln gemäß § 3 Abs. 1

2. Vorschriften

über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen – Aufstellung und Betrieb von Arbeitsmitteln gemäß § 3 Abs. 1

Anlage 2:

 

Sicherheitsabstände

im Sinne des § 43

In Kraft seit 18.12.2010 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Wiener Arbeitsmittelverordnung in der Land- und Forstwirtschaft (Wr. AM-VO Land- und Forstwirtschaft) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Wiener Arbeitsmittelverordnung in der Land- und Forstwirtschaft (Wr. AM-VO Land- und Forstwirtschaft) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Wiener Arbeitsmittelverordnung in der Land- und Forstwirtschaft (Wr. AM-VO Land- und Forstwirtschaft) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Wiener Arbeitsmittelverordnung in der Land- und Forstwirtschaft (Wr. AM-VO Land- und Forstwirtschaft) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Wiener Arbeitsmittelverordnung in der Land- und Forstwirtschaft (Wr. AM-VO Land- und Forstwirtschaft) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Anl. 2 Wr. AM-VO Land- und Forstwirtschaft