§ 63 Wr. AM-VO Land- und Forstwirtschaft Bezugnahme auf Richtlinien

Wr. AM-VO Land- und Forstwirtschaft - Wiener Arbeitsmittelverordnung in der Land- und Forstwirtschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG), ABl. Nr. L 260 vom 03. 10. 2009, S. 5, umgesetzt.

In Kraft seit 18.12.2010 bis 31.12.9999
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