Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Ziel dieses Gesetzes ist es, unter vorrangiger Einbindung der vielfältigen Hilfestellungen und Einrichtungen im sozialen Bereich, welche die Gemeinschaft dem Menschen anbietet, Beeinträchtigungen des örtlichen Gemeinschaftslebens wirksam und rasch entgegentreten zu können.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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