Art. 3 WLSG

WLSG - Wiener Landes-Sicherheitsgesetz – WLSG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt Art. VIII EGVG 1950, BGBl. Nr. 172, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 232/1977, soweit er als Wiener Landesgesetz in Geltung steht, außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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