Art. 2 WLSG

WLSG - Wiener Landes-Sicherheitsgesetz – WLSG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Das Gesetz vom 28. Februar 1986, mit dem der Landespolizeidirektion Wien die Mitwirkung an der Vollziehung bestimmter ortspolizeilicher Verordnungen übertragen wird, LGBl. für Wien Nr. 18 in der jeweils geltenden Fassung, wird wie folgt geändert:

1.

Im § 1 Z 3 ist das letzte Wort durch einen Beistrich und in Z 4 der Punkt durch das Wort „und“ zu ersetzen.

2.

Nach § 1 Z 4 ist folgende Z 5 anzufügen:

„5.

die Anwendung unmittelbarer Zwangsgewalt im Sinne des § 50 Sicherheitspolizeigesetz, BGBl. Nr. 566/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 53/2012.“

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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