§ 11 WKGVO

WKGVO - Wiener Kindergartenverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 3 Abs. 1 Z 2 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 82/2021 tritt mit 1. September 2022 in Kraft.Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 82/2021 tritt mit 1. September 2022 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 3 Abs. 1 Z 1 und 4 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 5/2024 tritt mit 1. September 2024 in Kraft.Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins und 4 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 5/2024 tritt mit 1. September 2024 in Kraft.
In Kraft seit 01.09.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 11 WKGVO


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 11 WKGVO selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 11 WKGVO


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 11 WKGVO


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 11 WKGVO eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis WKGVO Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 10 WKGVO
Wiener Kindergartenverordnung (WKGVO) Fundstelle