§ 11 WKGVO In-Kraft-Treten

Wiener Kindergartenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2024 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

(2) § 3 Abs. 1 Z 2 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 82/2021 tritt mit 1. September 2022 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 3 Abs. 1 Z 2 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 82/2021 tritt mit 1. September 2022 in Kraft.Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 82/2021 tritt mit 1. September 2022 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 3 Abs. 1 Z 1 und 4 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 5/2024 tritt mit 1. September 2024 in Kraft.Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins und 4 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 5/2024 tritt mit 1. September 2024 in Kraft.

Stand vor dem 31.08.2024

In Kraft vom 01.09.2022 bis 31.08.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

(2) § 3 Abs. 1 Z 2 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 82/2021 tritt mit 1. September 2022 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 3 Abs. 1 Z 2 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 82/2021 tritt mit 1. September 2022 in Kraft.Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 82/2021 tritt mit 1. September 2022 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 3 Abs. 1 Z 1 und 4 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 5/2024 tritt mit 1. September 2024 in Kraft.Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins und 4 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 5/2024 tritt mit 1. September 2024 in Kraft.

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