§ 58 WGarG 2008 Behörden

WGarG 2008 - Wiener Garagengesetz 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die Behördenzuständigkeit bestimmt sich nach den Vorschriften der Bauordnung für Wien.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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