Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
entfällt; LGBl. für Wien Nr. 61/2020 vom 13. Oktober 2020
In Kraft seit 14.10.2020 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 60 WGarG 2008
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 60 WGarG 2008 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 60 WGarG 2008