§ 60 WGarG 2008

WGarG 2008 - Wiener Garagengesetz 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

entfällt; LGBl. für Wien Nr. 61/2020 vom 13. Oktober 2020

In Kraft seit 14.10.2020 bis 31.12.9999
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