§ 59 WG 2001

WG 2001 - Wehrgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese Gesetze, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, in ihrer jeweils geltenden Fassung zu verstehen.

In Kraft seit 22.12.2001 bis 31.12.9999
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