§ 7 WerAG Zuständigkeit

WerAG - Werbeabgabegesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

In Kraft seit 01.06.2000 bis 31.12.9999
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