Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
(2)Absatz 2§ 20 Abs. 6 tritt abweichend von Abs. 1 mit 1. Jänner 2003 in Kraft.Paragraph 20, Absatz 6, tritt abweichend von Absatz eins, mit 1. Jänner 2003 in Kraft.
In Kraft seit 01.07.2002 bis 31.12.9999
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