§ 49 WEG 2002 Rechtsunwirksamkeit von Festlegungen

WEG 2002 - Wohnungseigentumsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
  1. (1)Absatz einsÜber die Dauer des vorläufigen Wohnungseigentums hinausreichende Festlegungen des Alleineigentümers der Liegenschaft - auf welche Weise immer sie getroffen werden - über die folgenden Angelegenheiten sind unwirksam, dies insbesondere mit der Rechtsfolge, dass Miteigentumsbewerber und spätere Wohnungseigentümer daran nicht gebunden sind:
    1. 1.Ziffer einsBenützungsregelung (§ 17),Benützungsregelung (Paragraph 17,),
    2. 2.Ziffer 2Gemeinschaftsordnung (§ 26),Gemeinschaftsordnung (Paragraph 26,),
    3. 3.Ziffer 3Höhe der Rücklage (§ 31),Höhe der Rücklage (Paragraph 31,),
    4. 4.Ziffer 4Versicherung der Liegenschaft (§ 28 Abs. 1 Z 4),Versicherung der Liegenschaft (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4,),
    5. 5.Ziffer 5Hausordnung (§ 28 Abs. 1 Z 7),Hausordnung (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 7,),
    6. 6.Ziffer 6Vermietung der allgemeinen Teile der Liegenschaft (§ 28 Abs. 1 Z 8 und 9),Vermietung der allgemeinen Teile der Liegenschaft (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 8 und 9),
    7. 7.Ziffer 7Bestellung eines Verwalters und Inhalt des Verwaltungsvertrags (§§ 19, 20, § 28 Abs. 1 Z 5),Bestellung eines Verwalters und Inhalt des Verwaltungsvertrags (Paragraphen 19,, 20, Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5,),
    8. 8.Ziffer 8Aufnahme von Darlehen zur Erhaltung der Liegenschaft (§ 28 Abs. 1 Z 3),Aufnahme von Darlehen zur Erhaltung der Liegenschaft (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 3,),
    9. 9.Ziffer 9abweichende Aufteilungsschlüssel, abweichende Abrechnungseinheiten und abweichende Abstimmungseinheiten (§ 32 Abs. 2),abweichende Aufteilungsschlüssel, abweichende Abrechnungseinheiten und abweichende Abstimmungseinheiten (Paragraph 32, Absatz 2,),
    10. 10.Ziffer 10verbrauchsabhängige Abrechnung (§ 32 Abs. 3),verbrauchsabhängige Abrechnung (Paragraph 32, Absatz 3,),
    11. 11.Ziffer 11benützungsabhängige Einhebung der Energiekosten für Gemeinschaftsanlagen (§ 32 Abs. 4),benützungsabhängige Einhebung der Energiekosten für Gemeinschaftsanlagen (Paragraph 32, Absatz 4,),
    12. 12.Ziffer 12Verteilung der Erträgnisse (§ 33),Verteilung der Erträgnisse (Paragraph 33,),
    13. 13.Ziffer 13Rechnungslegung (§ 34),Rechnungslegung (Paragraph 34,),
    14. 14.Ziffer 14abweichende Abrechnungsperioden (§ 34 Abs. 2),abweichende Abrechnungsperioden (Paragraph 34, Absatz 2,),
    15. 15.Ziffer 15Vorgangsweise bei Überschüssen und Fehlbeträgen aus der Abrechnung (§ 34 Abs. 4).Vorgangsweise bei Überschüssen und Fehlbeträgen aus der Abrechnung (Paragraph 34, Absatz 4,).
  2. (2)Absatz 2Abs. 1 gilt entsprechend für Festlegungen einer Eigentümergemeinschaft, die nur aus dem Wohnungseigentumsorganisator und einer mit diesem durch ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis verbundenen Person besteht.Absatz eins, gilt entsprechend für Festlegungen einer Eigentümergemeinschaft, die nur aus dem Wohnungseigentumsorganisator und einer mit diesem durch ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis verbundenen Person besteht.
In Kraft seit 01.07.2002 bis 31.12.9999
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