Login:
×
Eingeloggt bleiben
Login
Registrieren
-
Passwort vergessen?
Registrieren
Login
Menü öffnen/schließen
Menü
Sie sind nicht angemeldet.
Gesetze
Übersicht
Bundesgesetze
Landesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Meine Gesetze
Gesetzesaktualisierungen
Volltextsuche
Forum
Forum Recht
Gesetzeskommentare
Gesetzessammlungen
Abfrageservices
Übersicht
Grundbuch
Grundbuchabfrage
Urkundenabfrage
Grundbuch Praxiswissen
Grundbuchnummern suchen
Firmenbuch
Handelsregister
GISA
DSGVO Mustervorlagen
Preise
FAQ
Tools
Zinsrechner
Existenzminimumrechner
Grundbuchnummernsuche
Legal.Tech
Über Uns
Verlinkungsmöglichkeiten
Werben mit JUSLINE
Hilfe
Recht.Beobachten
Recht.Merken
Recht.Aktuell
A-S-O Tool
Release Notes
Credits
Alle
Dropdown: Gewählter Wert ist Alle
Bundesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Alle Gesetze
§ 31 WaffG (Waffengesetz 1996), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 31 WaffG (weggefallen)
WaffG - Waffengesetz 1996
beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 31 WaffG
seit 13.12.2019 weggefallen.
In Kraft seit 14.12.2019 bis 31.12.9999
0
Kommentare zu § 31 WaffG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 31 WaffG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Wie kommentiere ich?
Kommentar hinzufügen
Sofortabfrage
ohne
Anmeldung!
DSGVO Vorlagen
11,90 €
Grundbuchauszug
11,90 €
Urkunden, Kaufvertrag...
7,90 €
Firmenbuchauszug
11,90 €
Handelsregisterauszug
11,90 €
GISA
kostenlos
Zurück
Weiter
Jetzt Abfrage starten
4
Entscheidungen zu § 31 WaffG
Entscheidungen zu § 31 Abs. 1 WaffG
Entscheidungen des OGH
(09/1905)
2
Entscheidungen zu § 31 Abs. 2 WaffG
Entscheidungen des VwGH
(02/1948)
2
0
Diskussionen zu § 31 WaffG
Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 31 WaffG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis WaffG
Gesamte Rechtsvorschrift
Drucken
PDF herunterladen
Paragrafennavigation
§ 21 WaffG Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpaß
§ 22 WaffG Rechtfertigung und Bedarf
§ 23 WaffG Anzahl der erlaubten Waffen
§ 24 WaffG Munition für Faustfeuerwaffen
§ 25 WaffG Überprüfung der Verlässlichkeit
§ 26 WaffG (weggefallen)
§ 27 WaffG Einziehung von Urkunden
§ 28 WaffG Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B
§ 29 WaffG Ausnahmebestimmungen
§ 30 WaffG Definition
§ 31 WaffG (weggefallen)
§ 32 WaffG Ermächtigung zur Registrierung
§ 33 WaffG Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung
§ 33a WaffG Register traditioneller Schützenvereinigungen
§ 34 WaffG Überlassen und Besitz von Schusswaffen der Kategorien C
§ 35 WaffG Führen von Schusswaffen der Kategorien C
§ 36 WaffG Europäischer Feuerwaffenpaß
§ 37 WaffG Verbringen von Schußwaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union
§ 38 WaffG Mitbringen von Schußwaffen und Munition
§ 39 WaffG Einfuhr von Schusswaffen der Kategorie B
§ 40 WaffG Führen mitgebrachter oder eingeführter Schußwaffen
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 30 WaffG
§ 32 WaffG
0 Kommentare zu § 31 WaffG