Art. 12 W-VABVLNWEBB

W-VABVLNWEBB - Vereinb. Artikel 15a B-VG zwischen den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und zum Betrieb eines Biosphärenparks Wienerwald

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Vereinbarung tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem die nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind.

In Kraft seit 24.04.2007 bis 31.12.9999
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