Art. 2 W-VABVLNWEBB

W-VABVLNWEBB - Vereinb. Artikel 15a B-VG zwischen den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und zum Betrieb eines Biosphärenparks Wienerwald

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) In Niederösterreich umfasst der Biosphärenpark Wienerwald im Sinne dieser Vereinbarung die Fläche des Landschaftsschutzgebietes Wienerwald gemäß § 2 Abs. 18 der NÖ Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete, LGBl. 5500/35-4.

(2) In Wien umfasst der Biosphärenpark Wienerwald im Sinne dieser Vereinbarung Teile der Wiener Gemeindebezirke 13, 14, 16, 17, 18, 19 und 23.

In Kraft seit 24.04.2007 bis 31.12.9999
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