Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2025
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. März 1997 in Kraft.
(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten das Stadtgesetz betreffend die Erteilung von Unterricht in Gesellschaftstänzen, GBl. der Stadt Wien Nr. 28/1936 in der Fassung des Gesetzes LGBl. für Wien Nr. 48/1993, und die Verordnung des Bürgermeisters zur Durchführung des Stadtgesetzes betreffend die Erteilung von Unterricht in Gesellschaftstänzen, GBl. der Stadt Wien Nr. 29/1936, außer Kraft.
(3)Absatz 3Das Landesgesetz LGBl. Nr. 40/2024 tritt drei Monate nach dem Tag der Kundmachung in Kraft.Das Landesgesetz Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 2024, tritt drei Monate nach dem Tag der Kundmachung in Kraft.
In Kraft seit 05.03.2025 bis 31.12.9999
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