Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes verweist, sind diese in der am 1. November 2014 geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 18.02.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 14a W-THG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 14a W-THG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 14a W-THG