(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Oktober 2001 in Kraft.
(2) Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 tritt im § 8 Abs. 1 an die Stelle der Betragsangabe „30 000 S“ die Betragsangabe „2 100 Euro“.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem 1. Oktober 2001 in Kraft gesetzt werden.
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