Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Zur Vollziehung dieses Gesetzes ist der Magistrat als Bezirksverwaltungsbehörde berufen.
In Kraft seit 23.10.2010 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 10 W-TBG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 10 W-TBG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 10 W-TBG