§ 19 W-SSWG 1969 Vollzugsklausel

W-SSWG 1969 - Wiener Starkstromwegegesetz 1969

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Mit der Vollziehung dieses Landesgesetzes ist die Landesregierung betraut.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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