§ 7 W-SAGLLBP (Schlichtungsverf. in Angeleg. der Gleichstellung von Landeslehrerinnen und Landeslehrern mit Behind. an Wiener öffentl. Pflichtschulen ) - JUSLINE Österreich
§ 7 W-SAGLLBP
W-SAGLLBP - Schlichtungsverf. in Angeleg. der Gleichstellung von Landeslehrerinnen und Landeslehrern mit Behind. an Wiener öffentl. Pflichtschulen
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Dieses Gesetz ist in seiner Stammfassung am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten.
In Kraft seit 17.12.2013 bis 31.12.9999
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