§ 6 W-SAGLLBP (Schlichtungsverf. in Angeleg. der Gleichstellung von Landeslehrerinnen und Landeslehrern mit Behind. an Wiener öffentl. Pflichtschulen ) - JUSLINE Österreich
§ 6 W-SAGLLBP
W-SAGLLBP - Schlichtungsverf. in Angeleg. der Gleichstellung von Landeslehrerinnen und Landeslehrern mit Behind. an Wiener öffentl. Pflichtschulen
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
(1) Soweit in diesem Gesetz auf das Wiener Antidiskriminierungsgesetz verwiesen wird, ist dieses in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Juli 2013 geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 17.12.2013 bis 31.12.9999
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